Auf einen Blick
- Kunden um eine Bewertung bitten ist erlaubt – mit Gegenleistung oder nur bei zufriedenen Kunden nicht.
- Google stellt im Profil einen eigenen Bewertungslink und QR-Code bereit.
- Gekaufte oder gefälschte Bewertungen verstoßen gegen Googles Richtlinien und sind nach dem UWG unzulässig.
- Der beste Zeitpunkt ist direkt nach einer gut erledigten Arbeit – persönlich und mit einem einfachen Link.
Warum sind Bewertungen für kleine Betriebe so wichtig?
Wer einen Handwerker, eine Praxis oder ein Restaurant in der Nähe sucht, vergleicht meist zuerst Sterne und Anzahl der Bewertungen. Ein Betrieb mit 4,7 Sternen aus 80 Bewertungen wirkt vertrauenswürdiger als einer mit drei Bewertungen von 2019 – selbst wenn die Arbeit gleich gut ist.
Google selbst nennt Bewertungen als Teil der „Bekanntheit“, die in die Reihenfolge der lokalen Suchergebnisse einfließt. Mehr Rezensionen und positive Bewertungen können das lokale Ranking laut Google verbessern. Wichtiger als jede Ranking-Frage ist aber: Aktuelle, ehrliche Bewertungen beantworten genau die Fragen, die Kunden vor dem Anruf haben. Kommt der Elektriker pünktlich? Erklärt die Ärztin verständlich? Ist die Werkstatt fair bei den Preisen?
Das Problem: Zufriedene Kunden schreiben selten von allein. Wer sich ärgert, bewertet eher. Deshalb lohnt es sich, aktiv und regelmäßig zu fragen – auf erlaubte Weise.
Was ist erlaubt – und was nicht?
Google erlaubt ausdrücklich, Kunden um Bewertungen zu bitten. Die Richtlinien zu „gefälschten Interaktionen“ ziehen aber klare Grenzen:
| Erlaubt | Nicht erlaubt |
|---|---|
| Alle Kunden höflich um eine ehrliche Bewertung bitten | Nur zufriedene Kunden gezielt fragen oder negative Bewertungen verhindern („Review Gating“) |
| Bewertungslink oder QR-Code teilen | Rabatte, Gutscheine, Geschenke oder Geld als Gegenleistung |
| Freundlich erinnern, wenn jemand es zugesagt hat | Kunden vor Ort unter Druck setzen, sofort zu bewerten |
| Auf jede Bewertung antworten | Gegenleistung für das Ändern oder Löschen einer negativen Bewertung |
| Mitarbeiter bitten, Kunden auf den Link hinzuweisen | Mitarbeitern Vorgaben zu Anzahl oder Inhalt der Bewertungen machen; Bewertungen von Mitarbeitern oder Angehörigen (Interessenkonflikt) |
Verstöße können dazu führen, dass Google Bewertungen entfernt. Bei unerlaubten Anreizen entfernt Google die Bewertung laut Richtlinie auch dann, wenn der Händler nur um eine Änderung gebeten hat.
Hinzu kommt das Wettbewerbsrecht. Der Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG führt unter Nr. 23c als stets unzulässig auf, gefälschte Bewertungen oder Empfehlungen von Verbrauchern abzugeben oder in Auftrag zu geben. Gekaufte Bewertungspakete sind also nicht nur riskant für das Profil, sondern können auch Abmahnungen von Mitbewerbern oder Verbänden nach sich ziehen. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung; im Zweifel fragen Sie Ihre Kammer oder einen Anwalt.
Wie erstelle ich den Bewertungslink und QR-Code?
Google stellt beides direkt im Unternehmensprofil bereit. Laut Google-Hilfe geht das so:
- Öffnen Sie Ihr Profil am Computer über business.google.com. Den QR-Code gibt es laut Google nur im Browser am Computer, nicht auf dem Smartphone.
- Wählen Sie „Rezensionen lesen“ und dann das Teilen-Symbol neben „Mehr Rezensionen erhalten“.
- Kopieren Sie den Link oder speichern Sie den QR-Code per Rechtsklick als Bild.
Testen Sie den Link selbst, bevor Sie ihn verteilen. Kunden brauchen ein Google-Konto, um eine Bewertung zu schreiben – das ist für die meisten kein Hindernis, sollte aber bei älteren Kunden einmal erwähnt werden.
Wo der Link sinnvoll ist:
- auf der Rechnung oder dem Lieferschein (als QR-Code)
- auf einer kleinen Karte, die nach dem Auftrag übergeben wird
- am Empfangstresen, an der Kasse oder im Wartebereich
- in einer WhatsApp-Nachricht nach dem Termin, wenn der Kunde ohnehin so mit Ihnen kommuniziert
- auf der Website, etwa auf der Kontakt- oder Danke-Seite
Wann und wie frage ich am besten?
Der beste Moment ist kurz nach einer gut erledigten Arbeit. Der Dachdecker hat das Leck gefunden, die Kundin ist erleichtert – jetzt passt eine kurze Frage: „Wenn Sie zufrieden waren, würden Sie uns bei Google eine Bewertung schreiben? Hier ist der Link.“ Aber Achtung: Diese Frage gehört allen Kunden gestellt, nicht nur denen, die gelächelt haben. Wer systematisch nur Zufriedene fragt, betreibt genau das gezielte Einholen positiver Bewertungen, das Google verbietet. Besser ist eine neutrale Formulierung: „Wir freuen uns über Ihre ehrliche Bewertung.“
Praktische Tipps:
- Persönlich fragen wirkt mehr als jede automatische Nachricht.
- Einfach machen: Ein direkter Link oder QR-Code statt „Suchen Sie uns mal bei Google“.
- Kein Druck: Nicht danebenstehen, während der Kunde tippt.
- Nicht in Wellen: Lieber jede Woche ein paar Kunden fragen als einmal im Jahr 100 auf einmal. Ungewöhnliche Mengen oder Muster nennt Google ausdrücklich als Grund für Entfernungen.
Eine Besonderheit bei E-Mails: Der Bundesgerichtshof hat 2018 entschieden, dass eine Zufriedenheitsanfrage per E-Mail Werbung sein kann. Für Werbe-E-Mails gelten die Regeln des § 7 UWG – also grundsätzlich Einwilligung oder die engen Voraussetzungen für Bestandskunden. Persönliche Ansprache, Karte oder QR-Code auf der Rechnung sind unproblematischer.
Bewertungen beantworten – warum das dazugehört
Google empfiehlt, auf Bewertungen zu antworten, und zwar freundlich, kurz und persönlich. Das hat zwei Wirkungen: Der Bewertende fühlt sich gesehen, und künftige Kunden sehen, dass Sie sich kümmern. Eine Antwort wie „Danke, Herr Weber, schön, dass das neue Bad pünktlich fertig wurde“ ist besser als zwanzig gleichlautende „Vielen Dank für Ihre Bewertung“.
Auf kritische Bewertungen antworten Sie sachlich, ohne private Details des Kunden zu nennen. Wie das genau geht, lesen Sie in unserem Ratgeber zu negativen Bewertungen.
Und wenn Sie die gesammelten Bewertungen auch auf Ihrer Website zeigen möchten: Das ist möglich, muss aber transparent und datenschutzkonform geschehen. Wenn Sie sehen möchten, wie Ihre Website mit Ihren echten Google-Bewertungen aussehen könnte: Wir bauen einen kostenlosen Vorab-Entwurf aus den Inhalten, die schon öffentlich sind.
Was tun, wenn trotzdem kaum Bewertungen kommen?
Wenn Sie fragen und trotzdem wenig passiert, liegt es meist an einem dieser Punkte:
- Die Frage kommt zu spät. Drei Wochen nach dem Auftrag ist die Begeisterung verflogen.
- Der Weg ist zu umständlich. Ohne direkten Link geben viele auf.
- Niemand fühlt sich zuständig. Legen Sie fest, wer im Team fragt – etwa der Monteur bei der Abnahme oder die Mitarbeiterin am Empfang.
- Das Profil ist unvollständig. Kunden finden es nicht oder sind unsicher, ob es das richtige ist.
Rechnen Sie nicht mit Sprüngen. Ein Betrieb, der konsequent fragt, bekommt typischerweise stetig neue Bewertungen – und genau diese Regelmäßigkeit wirkt bei Kunden glaubwürdig.
Hilfreich ist auch ein kurzer, fester Satz, den alle im Team verwenden – so fühlt sich niemand unsicher beim Fragen, und die Bitte klingt überall gleich freundlich und neutral.
Checkliste
- Bewertungslink und QR-Code aus dem Google-Profil geholt und getestet
- QR-Code auf Rechnung, Karte oder am Tresen platziert
- Festgelegt, wer im Team nach Bewertungen fragt
- Alle Kunden fragen – nicht nur die zufriedenen
- Keine Rabatte, Geschenke oder Gegenleistungen für Bewertungen
- Keine Bewertungsanfragen per E-Mail ohne passende Rechtsgrundlage
- Jede neue Bewertung innerhalb weniger Tage beantworten
Häufige Fragen
Darf ich für eine Bewertung einen kleinen Rabatt geben?
Nein. Google verbietet Anreize wie Zahlungen, Rabatte oder kostenlose Leistungen im Austausch für Bewertungen. Solche Bewertungen können entfernt werden, und je nach Fall kann das auch wettbewerbsrechtlich problematisch sein.
Dürfen meine Mitarbeiter oder Familienmitglieder bewerten?
Google stuft Bewertungen bei Interessenkonflikten als unzulässig ein, etwa durch aktuelle oder frühere Beschäftigung. Lassen Sie es also. Mitarbeiter dürfen Kunden aber auf den Bewertungslink hinweisen.
Kann ich Bewertungen kaufen, wenn ich gerade erst anfange?
Nein. Gefälschte Verbraucherbewertungen in Auftrag zu geben, ist nach dem UWG-Anhang Nr. 23c stets unzulässig und verstößt gegen Googles Richtlinien. Fragen Sie stattdessen konsequent Ihre ersten echten Kunden.
Darf ich per WhatsApp um eine Bewertung bitten?
Google nennt WhatsApp ausdrücklich als möglichen Weg. Rechtlich unkritischer ist es, wenn der Kunde ohnehin mit Ihnen über diesen Kanal kommuniziert und Sie ihn einmalig und ohne Druck fragen; Massennachrichten an alle Kontakte sollten Sie vermeiden.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 2026-10.