Website für Steuerberater
Kanzlei-Website, die Mandanten und Bewerber überzeugt
Eine gute Kanzlei-Website zeigt in Sekunden, für wen Sie arbeiten, wie die Zusammenarbeit mit Belegen und Fristen abläuft und wie man Sie erreicht – sachlich, wie es das Berufsrecht verlangt. ZEIGWERK baut Ihnen dafür einen kostenlosen Vorab-Entwurf aus Ihren vorhandenen Inhalten, bevor Sie irgendetwas entscheiden.
Für Steuerberater
Video
Was eine Website für Steuerberater braucht – in einer Minute
Typische Probleme
Wo Steuerkanzleien online Anfragen verlieren
Leistungen nur als Stichwortliste
„Finanzbuchhaltung, Lohn, Jahresabschluss“ – mehr steht oft nicht da. Ein Handwerksmeister oder eine Vermieterin erkennt daraus nicht, ob die Kanzlei zu ihrer Situation passt.
Mandanten-Upload schwer zu finden
Der Link zum Belegportal oder zu DATEV Unternehmen online steckt im Footer oder fehlt ganz. Die Folge sind Anrufe im Sekretariat mit der Frage, wohin die Belege sollen.
Keine Karriereseite für Fachkräfte
Viele Kanzleien suchen eher Steuerfachangestellte als Mandanten. Wenn die Website nichts über Arbeitszeiten, Homeoffice oder Fortbildung sagt, bewirbt sich niemand.
Impressum mit Lücken
Kammer, gesetzliche Berufsbezeichnung und die berufsrechtlichen Regelungen fehlen oder verweisen noch auf das alte Telemediengesetz. Das wirkt in einem Beruf, der von Sorgfalt lebt, besonders unglücklich.
Darauf kommt es an
6 Dinge, die eine Website für Steuerberater können muss
Zielgruppen klar benennen
Schreiben Sie, ob Sie vor allem Selbstständige, Arztpraxen, Vermieter oder Privatpersonen betreuen. So fragt der Gastronom aus Rüsselsheim gezielt an, statt drei Kanzleien abzutelefonieren.
Ablauf der Zusammenarbeit
Erklären Sie Schritt für Schritt: Erstgespräch, Vollmacht, Belegübermittlung, Rückfragen, Bescheidprüfung. Neue Mandanten wissen dann vorher, was auf sie zukommt.
Direkter Weg zum Mandantenportal
Ein gut sichtbarer Button „Belege hochladen“ oder „Zum Mandantenportal“ spart Ihrem Team täglich Rückfragen. Bestandsmandanten nutzen die Website damit als Werkzeug.
Karriereseite mit echten Infos
Nennen Sie Arbeitszeitmodelle, Ausbildungsplätze und Fortbildung zum Steuerfachwirt oder Bilanzbuchhalter. Bewerber vergleichen Kanzleien genau an diesen Punkten.
Fachberater-Titel korrekt dargestellt
Amtliche Bezeichnungen wie „Fachberater für Internationales Steuerrecht“ gehören personenbezogen zum Namen. Hinweise auf sonstige Fortbildungen stehen räumlich getrennt davon.
Vollständiges Impressum
Steuerberaterkammer, Berufsbezeichnung, Staat der Verleihung und ein Link zu StBerG und Berufsordnung gehören hinein. Dazu die Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung.
So suchen Ihre Kunden
Diese Fragen tippen Kunden bei Google
Gute Seiten beantworten genau diese Suchen – mit eigenen Unterseiten und Ratgeber-Inhalten.
Aufbau
Diese Seiten empfehlen wir
Startseite
Zeigt in einem Satz, wen die Kanzlei betreut, und führt direkt zu Erstgespräch und Mandantenportal.
Leistungen nach Zielgruppe
Eigene Abschnitte für Selbstständige, Unternehmen, Vermieter und Privatpersonen statt einer reinen Leistungsliste.
Zusammenarbeit & Belege
Erklärt den digitalen Belegaustausch, benötigte Unterlagen und wie Rückfragen ablaufen.
Team
Stellt Berufsträger mit korrekten Bezeichnungen und die Ansprechpartner im Sekretariat vor.
Karriere
Offene Stellen, Ausbildung zur Steuerfachangestellten, Arbeitszeitmodelle und Fortbildungswege.
Neue Mandanten
Ablauf des Erstgesprächs und eine Checkliste, was man mitbringen sollte.
Aktuelles / Ratgeber
Sachliche Hinweise zu Steuerthemen der Saison, ohne Einzelfallberatung.
Kontakt & Anfahrt
Telefon, Öffnungszeiten, Parkmöglichkeiten und ein schlankes Kontaktformular.
Impressum & Datenschutz
Mit Kammer, Berufsbezeichnung, berufsrechtlichen Regelungen und Berufshaftpflicht-Angaben.
Pflichten
Was Steuerkanzleien rechtlich beachten sollten
Werbung nur sachlich (§ 57a StBerG, § 9 BOStB)
Steuerberater dürfen werben, soweit die Werbung über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf einen Auftrag im Einzelfall gerichtet ist. Die Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer verbietet berufswidrige, insbesondere wettbewerbswidrige Werbung – auch wenn Dritte sie veranlassen. Superlative und Versprechen wie „garantiert Steuern sparen“ gehören deshalb nicht auf die Website.
Bezeichnungen und Fortbildungshinweise (§ 9 Abs. 2–5 BOStB)
Andere als amtlich verliehene Bezeichnungen, etwa Hinweise auf absolvierte Fortbildungen, dürfen nur räumlich getrennt von Name und Berufsbezeichnung „Steuerberater“ stehen und nicht mit Fachberaterbezeichnungen verwechselbar sein. Wer auf besondere Qualifikationen hinweist, muss entsprechende Kenntnisse und Erfahrung nachweisen können. Ausgeschiedene Partner dürfen nur mit kenntlich gemachtem Ausscheiden weiter genannt werden.
Impressum für reglementierte Berufe (§ 5 DDG)
Seit Mai 2024 gilt das Digitale-Dienste-Gesetz statt des TMG. Für reglementierte Berufe verlangt § 5 Abs. 1 Nr. 5 DDG die Kammer, die gesetzliche Berufsbezeichnung mit dem Staat der Verleihung und die berufsrechtlichen Regelungen samt Zugang dazu. Bei Partnerschaftsgesellschaften kommt das Registergericht mit Registernummer hinzu.
Angaben zur Berufshaftpflicht (§ 2 DL-InfoV)
Besteht eine Berufshaftpflichtversicherung, sind Name und Anschrift des Versicherers sowie der räumliche Geltungsbereich bereitzustellen. Die Angaben dürfen auch elektronisch leicht zugänglich gemacht werden – in der Praxis meist im Impressum. Dies ist keine Rechtsberatung; im Zweifel hilft die zuständige Steuerberaterkammer.
Hinweis: allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Stand Oktober 2026.
Mehr als eine Website
Erklärvideo und Inhalte für Steuerberater
Erklärvideo für Steuerberater
Das Video zeigt neuen Mandanten, wie die Zusammenarbeit mit der Kanzlei vom ersten Gespräch bis zum geprüften Steuerbescheid abläuft.
Beispiel-Storyboard ansehenContent-Plan für Steuerberater
Inhalte von Steuerkanzleien müssen sachlich informieren und dürfen keine Einzelfallberatung vortäuschen – Beträge und Fristen nur nennen, wenn sie aktuell geprüft sind, und mit Stand-Datum versehen. Mandantenbeispiele immer so anonymisieren, dass niemand erkennbar ist; die Verschwiegenheitspflicht gilt auch in Videos und Social Media.
12-Monats-Plan ansehenBewertungen
Bewertungen in Ihrer Branche
Google-Bewertungen helfen auch Kanzleien, aber Antworten darauf sind heikel: Steuerberater unterliegen der Schweigepflicht nach § 203 StGB, deshalb darf eine Antwort weder bestätigen, dass jemand Mandant ist, noch Details zum Mandat nennen. Bewährt haben sich kurze, allgemeine Antworten mit Angebot zum persönlichen Gespräch. Bewertungen gezielt mit Gegenleistungen einzukaufen ist wettbewerbsrechtlich und berufsrechtlich problematisch.
Preise
Festpreise – auch für Steuerberater
Website Starter
- Bis 5 Seiten
- Ihre Inhalte übernommen und überarbeitet
- Kontaktformular, Impressum, Datenschutz
- Auf dem Handy perfekt lesbar
Website Business
- Bis 12 Seiten mit einfacher Pflege
- SEO-Grundeinrichtung, Google-Profil verknüpft
- Google-Bewertungen eingebunden
- Alles aus dem Starter-Paket
Erklärvideo
- 50–75 Sekunden, 16:9
- Skript, Storyboard, Sprecher, Musik
- Untertitel, Einbindung auf der Website
- Ihre Inhalte, keine erfundenen Zahlen
Website und Erklärvideo zusammen: 200 € günstiger. Alle Preise netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Bezahlt wird erst nach Ihrer Freigabe.
Ratgeber
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Lohnen sich Blogartikel für lokale Betriebe? Ja, wenn …
Ein Blog auf der Website klingt nach viel Arbeit für wenig Ertrag. Für lokale Betriebe kann er sich trotzdem lohnen – wenn er echte Fragen beantwortet statt Neuigkeiten zu verkünden.
Lesen Video & ContentErklärvideo für Betriebe: Was es kostet und wann es sich lohnt
Ein Erklärvideo kann Fragen beantworten, bevor das Telefon klingelt. Ob es sich lohnt, hängt weniger vom Preis ab als davon, welche Frage es beantworten soll.
Lesen Website-PraxisDie gute Startseite: Aufbau, der Besucher zu Kunden macht
Die Startseite ist für viele Besucher die erste und manchmal einzige Seite, die sie ansehen. Ein bewährter Aufbau in sieben Bausteinen – mit Beispielen aus Handwerk, Praxis und Kanzlei.
LesenFragen
Was Steuerkanzleien uns fragen
Darf ich als Steuerberater überhaupt so offen werben?
Ja, sachliche Information über Ihre Tätigkeit ist erlaubt, unzulässig ist berufswidrige Werbung. Wir schreiben deshalb ohne Superlative und ohne Versprechen, zeigen Leistungen, Ablauf und Team. Das ist keine Rechtsberatung – Zweifelsfälle klären Sie am besten mit Ihrer Steuerberaterkammer.
Was kostet eine neue Kanzlei-Website bei ZEIGWERK?
Website Starter kostet 690 € einmalig für bis zu 5 Seiten, Website Business 1.290 € einmalig für bis zu 12 Seiten mit SEO-Grundeinrichtung, verknüpftem Google-Profil und eingebundenen Bewertungen. Alle Preise netto zzgl. USt. Bezahlt wird erst nach Ihrer Freigabe.
Wir haben genug Mandanten. Wozu dann eine neue Website?
Bei vielen Kanzleien ist die Website heute vor allem ein Recruiting-Werkzeug. Eine Karriereseite mit konkreten Arbeitszeitmodellen und Ausbildungsinfos wirkt bei Steuerfachangestellten oft mehr als eine Anzeige. Dazu entlastet ein klarer Weg zum Mandantenportal Ihr Sekretariat.
Wie funktioniert der kostenlose Vorab-Entwurf?
Wir bauen den Entwurf aus dem, was bereits öffentlich ist: Ihre bisherige Website, Ihr Google-Profil und Ihre Bewertungen. Sie sehen den fertigen Entwurf und entscheiden dann. Wenn er Ihnen nicht gefällt, entstehen keine Kosten.
Wer hält die Website aktuell, wenn sich Steuerregeln ändern?
Hosting & Pflege gibt es ab 29 € im Monat, monatlich kündbar. Wenn Sie regelmäßig Ratgeber-Artikel, Google-Beiträge oder kurze Videos möchten, übernimmt das unser Content-Abo zum festen Monatspreis nach Umfang. Fachliche Aussagen geben Sie vor Veröffentlichung frei.
Lohnt sich ein Erklärvideo für eine Steuerkanzlei?
Es lohnt sich vor allem, wenn Sie oft dieselben Fragen zum Einstieg beantworten: Vollmacht, Belegübermittlung, Ablauf. Ein Erklärvideo mit 50–75 Sekunden kostet 790 € einmalig, zusammen mit einer Website 200 € günstiger.
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- Fertiger Entwurf aus Ihren eigenen Inhalten
- Persönlich in Griesheim, vor Ort oder per Video
- Kein Vertrag, keine Vorauszahlung