Vorab-Entwurf anfragen

Website für Steuerberater

Kanzlei-Website, die Mandanten und Bewerber überzeugt

Eine gute Kanzlei-Website zeigt in Sekunden, für wen Sie arbeiten, wie die Zusammenarbeit mit Belegen und Fristen abläuft und wie man Sie erreicht – sachlich, wie es das Berufsrecht verlangt. ZEIGWERK baut Ihnen dafür einen kostenlosen Vorab-Entwurf aus Ihren vorhandenen Inhalten, bevor Sie irgendetwas entscheiden.

✓Entwurf kostenlos✓Festpreise✓Persönlich aus Griesheim

Für Steuerberater

Website Starter690 €
Website Business1.290 €
Erklärvideo790 €
Vorab-Entwurfkostenlos

Video

Was eine Website für Steuerberater braucht – in einer Minute

0:54

Typische Probleme

Wo Steuerkanzleien online Anfragen verlieren

Leistungen nur als Stichwortliste

„Finanzbuchhaltung, Lohn, Jahresabschluss“ – mehr steht oft nicht da. Ein Handwerksmeister oder eine Vermieterin erkennt daraus nicht, ob die Kanzlei zu ihrer Situation passt.

Mandanten-Upload schwer zu finden

Der Link zum Belegportal oder zu DATEV Unternehmen online steckt im Footer oder fehlt ganz. Die Folge sind Anrufe im Sekretariat mit der Frage, wohin die Belege sollen.

Keine Karriereseite für Fachkräfte

Viele Kanzleien suchen eher Steuerfachangestellte als Mandanten. Wenn die Website nichts über Arbeitszeiten, Homeoffice oder Fortbildung sagt, bewirbt sich niemand.

Impressum mit Lücken

Kammer, gesetzliche Berufsbezeichnung und die berufsrechtlichen Regelungen fehlen oder verweisen noch auf das alte Telemediengesetz. Das wirkt in einem Beruf, der von Sorgfalt lebt, besonders unglücklich.

Darauf kommt es an

6 Dinge, die eine Website für Steuerberater können muss

01

Zielgruppen klar benennen

Schreiben Sie, ob Sie vor allem Selbstständige, Arztpraxen, Vermieter oder Privatpersonen betreuen. So fragt der Gastronom aus Rüsselsheim gezielt an, statt drei Kanzleien abzutelefonieren.

02

Ablauf der Zusammenarbeit

Erklären Sie Schritt für Schritt: Erstgespräch, Vollmacht, Belegübermittlung, Rückfragen, Bescheidprüfung. Neue Mandanten wissen dann vorher, was auf sie zukommt.

03

Direkter Weg zum Mandantenportal

Ein gut sichtbarer Button „Belege hochladen“ oder „Zum Mandantenportal“ spart Ihrem Team täglich Rückfragen. Bestandsmandanten nutzen die Website damit als Werkzeug.

04

Karriereseite mit echten Infos

Nennen Sie Arbeitszeitmodelle, Ausbildungsplätze und Fortbildung zum Steuerfachwirt oder Bilanzbuchhalter. Bewerber vergleichen Kanzleien genau an diesen Punkten.

05

Fachberater-Titel korrekt dargestellt

Amtliche Bezeichnungen wie „Fachberater für Internationales Steuerrecht“ gehören personenbezogen zum Namen. Hinweise auf sonstige Fortbildungen stehen räumlich getrennt davon.

06

Vollständiges Impressum

Steuerberaterkammer, Berufsbezeichnung, Staat der Verleihung und ein Link zu StBerG und Berufsordnung gehören hinein. Dazu die Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung.

So suchen Ihre Kunden

Diese Fragen tippen Kunden bei Google

„steuerberater darmstadt für selbstständige“„steuerberater griesheim neue mandanten“„steuerberater für vermieter groß-gerau“„lohnbuchhaltung steuerkanzlei rüsselsheim“„steuerberater gründung kleinunternehmer mainz“

Gute Seiten beantworten genau diese Suchen – mit eigenen Unterseiten und Ratgeber-Inhalten.

Aufbau

Diese Seiten empfehlen wir

/startseite

Startseite

Zeigt in einem Satz, wen die Kanzlei betreut, und führt direkt zu Erstgespräch und Mandantenportal.

/leistungen-nach-zielgruppe

Leistungen nach Zielgruppe

Eigene Abschnitte für Selbstständige, Unternehmen, Vermieter und Privatpersonen statt einer reinen Leistungsliste.

/zusammenarbeit-belege

Zusammenarbeit & Belege

Erklärt den digitalen Belegaustausch, benötigte Unterlagen und wie Rückfragen ablaufen.

/team

Team

Stellt Berufsträger mit korrekten Bezeichnungen und die Ansprechpartner im Sekretariat vor.

/karriere

Karriere

Offene Stellen, Ausbildung zur Steuerfachangestellten, Arbeitszeitmodelle und Fortbildungswege.

/neue-mandanten

Neue Mandanten

Ablauf des Erstgesprächs und eine Checkliste, was man mitbringen sollte.

/aktuelles-ratgeber

Aktuelles / Ratgeber

Sachliche Hinweise zu Steuerthemen der Saison, ohne Einzelfallberatung.

/kontakt-anfahrt

Kontakt & Anfahrt

Telefon, Öffnungszeiten, Parkmöglichkeiten und ein schlankes Kontaktformular.

/impressum-datenschutz

Impressum & Datenschutz

Mit Kammer, Berufsbezeichnung, berufsrechtlichen Regelungen und Berufshaftpflicht-Angaben.

Pflichten

Was Steuerkanzleien rechtlich beachten sollten

Werbung nur sachlich (§ 57a StBerG, § 9 BOStB)

Steuerberater dürfen werben, soweit die Werbung über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf einen Auftrag im Einzelfall gerichtet ist. Die Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer verbietet berufswidrige, insbesondere wettbewerbswidrige Werbung – auch wenn Dritte sie veranlassen. Superlative und Versprechen wie „garantiert Steuern sparen“ gehören deshalb nicht auf die Website.

Quelle

Bezeichnungen und Fortbildungshinweise (§ 9 Abs. 2–5 BOStB)

Andere als amtlich verliehene Bezeichnungen, etwa Hinweise auf absolvierte Fortbildungen, dürfen nur räumlich getrennt von Name und Berufsbezeichnung „Steuerberater“ stehen und nicht mit Fachberaterbezeichnungen verwechselbar sein. Wer auf besondere Qualifikationen hinweist, muss entsprechende Kenntnisse und Erfahrung nachweisen können. Ausgeschiedene Partner dürfen nur mit kenntlich gemachtem Ausscheiden weiter genannt werden.

Quelle

Impressum für reglementierte Berufe (§ 5 DDG)

Seit Mai 2024 gilt das Digitale-Dienste-Gesetz statt des TMG. Für reglementierte Berufe verlangt § 5 Abs. 1 Nr. 5 DDG die Kammer, die gesetzliche Berufsbezeichnung mit dem Staat der Verleihung und die berufsrechtlichen Regelungen samt Zugang dazu. Bei Partnerschaftsgesellschaften kommt das Registergericht mit Registernummer hinzu.

Quelle

Angaben zur Berufshaftpflicht (§ 2 DL-InfoV)

Besteht eine Berufshaftpflichtversicherung, sind Name und Anschrift des Versicherers sowie der räumliche Geltungsbereich bereitzustellen. Die Angaben dürfen auch elektronisch leicht zugänglich gemacht werden – in der Praxis meist im Impressum. Dies ist keine Rechtsberatung; im Zweifel hilft die zuständige Steuerberaterkammer.

Quelle

Hinweis: allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Stand Oktober 2026.

Bewertungen

Bewertungen in Ihrer Branche

Google-Bewertungen helfen auch Kanzleien, aber Antworten darauf sind heikel: Steuerberater unterliegen der Schweigepflicht nach § 203 StGB, deshalb darf eine Antwort weder bestätigen, dass jemand Mandant ist, noch Details zum Mandat nennen. Bewährt haben sich kurze, allgemeine Antworten mit Angebot zum persönlichen Gespräch. Bewertungen gezielt mit Gegenleistungen einzukaufen ist wettbewerbsrechtlich und berufsrechtlich problematisch.

Google-Bewertungen sichtbar machen

Preise

Festpreise – auch für Steuerberater

Website Starter

690 €einmalig
Marktüblich ab 1.500 €
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  • Kontaktformular, Impressum, Datenschutz
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Beliebt

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  • Google-Bewertungen eingebunden
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  • 50–75 Sekunden, 16:9
  • Skript, Storyboard, Sprecher, Musik
  • Untertitel, Einbindung auf der Website
  • Ihre Inhalte, keine erfundenen Zahlen
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Website und Erklärvideo zusammen: 200 € günstiger. Alle Preise netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Bezahlt wird erst nach Ihrer Freigabe.

Fragen

Was Steuerkanzleien uns fragen

Darf ich als Steuerberater überhaupt so offen werben?

Ja, sachliche Information über Ihre Tätigkeit ist erlaubt, unzulässig ist berufswidrige Werbung. Wir schreiben deshalb ohne Superlative und ohne Versprechen, zeigen Leistungen, Ablauf und Team. Das ist keine Rechtsberatung – Zweifelsfälle klären Sie am besten mit Ihrer Steuerberaterkammer.

Was kostet eine neue Kanzlei-Website bei ZEIGWERK?

Website Starter kostet 690 € einmalig für bis zu 5 Seiten, Website Business 1.290 € einmalig für bis zu 12 Seiten mit SEO-Grundeinrichtung, verknüpftem Google-Profil und eingebundenen Bewertungen. Alle Preise netto zzgl. USt. Bezahlt wird erst nach Ihrer Freigabe.

Wir haben genug Mandanten. Wozu dann eine neue Website?

Bei vielen Kanzleien ist die Website heute vor allem ein Recruiting-Werkzeug. Eine Karriereseite mit konkreten Arbeitszeitmodellen und Ausbildungsinfos wirkt bei Steuerfachangestellten oft mehr als eine Anzeige. Dazu entlastet ein klarer Weg zum Mandantenportal Ihr Sekretariat.

Wie funktioniert der kostenlose Vorab-Entwurf?

Wir bauen den Entwurf aus dem, was bereits öffentlich ist: Ihre bisherige Website, Ihr Google-Profil und Ihre Bewertungen. Sie sehen den fertigen Entwurf und entscheiden dann. Wenn er Ihnen nicht gefällt, entstehen keine Kosten.

Wer hält die Website aktuell, wenn sich Steuerregeln ändern?

Hosting & Pflege gibt es ab 29 € im Monat, monatlich kündbar. Wenn Sie regelmäßig Ratgeber-Artikel, Google-Beiträge oder kurze Videos möchten, übernimmt das unser Content-Abo zum festen Monatspreis nach Umfang. Fachliche Aussagen geben Sie vor Veröffentlichung frei.

Lohnt sich ein Erklärvideo für eine Steuerkanzlei?

Es lohnt sich vor allem, wenn Sie oft dieselben Fragen zum Einstieg beantworten: Vollmacht, Belegübermittlung, Ablauf. Ein Erklärvideo mit 50–75 Sekunden kostet 790 € einmalig, zusammen mit einer Website 200 € günstiger.

Kostenlos & unverbindlich

Ihr Vorab-Entwurf für Steuerberater

Schicken Sie uns Ihre Website-Adresse. Wir bauen Ihnen einen Entwurf, der auf Steuerkanzleien zugeschnitten ist.

  • Fertiger Entwurf aus Ihren eigenen Inhalten
  • Persönlich in Griesheim, vor Ort oder per Video
  • Kein Vertrag, keine Vorauszahlung
Mit dem Absenden verarbeiten wir Ihre Angaben, um Ihre Anfrage zu beantworten. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.
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