Website für Physiotherapie
Physio-Website, die Rezept, Termin und Therapie erklärt
Wer mit einer Heilmittelverordnung in der Hand sucht, will wissen: Haben Sie freie Termine, behandeln Sie mein Problem und machen Sie Hausbesuche? ZEIGWERK baut Ihnen dafür einen kostenlosen Vorab-Entwurf aus Ihren vorhandenen Inhalten, den Sie ansehen, bevor Sie entscheiden.
Für Physiotherapie
Video
Was eine Website für Physiotherapie braucht – in einer Minute
Typische Probleme
Wo Physiotherapiepraxen online Anfragen verlieren
Keine Aussage zu freien Terminen
Patienten mit Verordnung telefonieren oft mehrere Praxen ab. Steht nicht da, ob es Wartezeiten gibt oder wie man auf die Warteliste kommt, rufen alle an – während Sie behandeln.
Heilmittel nur als Kürzel
„KG, MT, MLD, KG-ZNS“ – Patienten erkennen auf ihrer Verordnung zwar das Kürzel, aber nicht, was dahinter steckt. Eine kurze Erklärung schafft Vertrauen.
Selbstzahler-Angebote ohne Preis
Kurse, Massagen oder Trainingsangebote stehen ohne Preis auf der Website. Interessenten fragen nach oder lassen es bleiben.
Fehlende Infos zur Barrierefreiheit
Patienten nach einer Hüft-OP wollen wissen, ob es einen Aufzug oder Parkplätze direkt vor der Tür gibt. Fehlt das, kommt die Frage am Telefon.
Darauf kommt es an
6 Dinge, die eine Website für Physiotherapie können muss
Ablauf mit Verordnung erklären
Wie läuft es ab, wenn jemand mit Heilmittelverordnung kommt: Termin vereinbaren, Verordnung mitbringen, Befund beim ersten Termin. Das senkt Unsicherheit vor dem ersten Besuch.
Therapieformen in Klartext
Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Lymphdrainage, Bobath – jeweils zwei Sätze, für wen sie gedacht ist. Patienten erkennen dann ihr Rezept wieder.
Hausbesuche klar regeln
Schreiben Sie, ob und in welchem Umkreis Sie Hausbesuche anbieten. Angehörige von Pflegebedürftigen suchen genau danach.
Selbstzahler mit Preisen
Präventionskurse, Massagen oder Gerätetraining mit Gesamtpreis. Wer Verbrauchern Preise nennt, muss nach der Preisangabenverordnung den Gesamtpreis angeben.
Anfahrt und Zugang
Aufzug, Stufen, Parkplätze, Haltestellen – konkret und mit Foto. Für Patienten mit Gehhilfen ist das entscheidend.
Team mit Qualifikationen
Physiotherapeuten mit Fortbildungen wie Manuelle Therapie oder Lymphdrainage. Patienten mit bestimmten Verordnungen brauchen genau diese Zertifikate.
So suchen Ihre Kunden
Diese Fragen tippen Kunden bei Google
Gute Seiten beantworten genau diese Suchen – mit eigenen Unterseiten und Ratgeber-Inhalten.
Aufbau
Diese Seiten empfehlen wir
Startseite
Terminlage, Therapieschwerpunkte, Hausbesuche und Kontaktweg auf einen Blick.
Therapien
Jede Therapieform mit Kürzel von der Verordnung und kurzer Erklärung.
Mit Rezept zu uns
Ablauf mit Heilmittelverordnung, Zuzahlung allgemein erklärt, was mitzubringen ist.
Selbstzahler & Kurse
Präventionskurse, Massagen und Training mit Gesamtpreisen und Terminen.
Hausbesuche
Einzugsgebiet, Voraussetzungen und wie man sie anfragt.
Team
Therapeuten mit korrekter Berufsbezeichnung und Fortbildungen.
Karriere
Stellen für Physiotherapeuten mit Arbeitszeiten, Fortbildungsbudget und Teamfotos.
Anfahrt & Kontakt
Zugang, Parkplätze, ÖPNV und Kontaktformular.
Pflichten
Was Physiotherapiepraxen rechtlich beachten sollten
Geschützte Berufsbezeichnung (§ 1 MPhG)
Die Bezeichnungen „Physiotherapeutin“ bzw. „Physiotherapeut“ sowie „Masseur und medizinischer Bademeister“ darf nur führen, wer eine Erlaubnis nach dem Masseur- und Physiotherapeutengesetz hat. Auf der Teamseite sollten Bezeichnungen deshalb korrekt und personenbezogen stehen, etwa nicht „Physiotherapeut“ für Auszubildende oder Trainer.
Heilmittelwerbegesetz gilt für Behandlungen
Das HWG erfasst Werbung für Verfahren und Behandlungen, die sich auf das Erkennen, Beseitigen oder Lindern von Krankheiten oder Beschwerden beziehen. Verboten ist irreführende Werbung, etwa wenn ein Erfolg als sicher dargestellt wird (§ 3 HWG). „Rückenschmerzen nach fünf Terminen weg“ ist deshalb tabu.
Gesamtpreise für Selbstzahler (§ 3 PAngV)
Wer Verbrauchern Leistungen unter Angabe von Preisen anbietet oder damit wirbt, muss Gesamtpreise angeben. Für Kurse heißt das zum Beispiel: Preis für den ganzen Kurs, nicht nur „ab … pro Einheit“ ohne Gesamtbetrag. Keine Rechtsberatung.
Impressum mit Berufsbezeichnung (§ 5 DDG)
Bei reglementierten Berufen verlangt § 5 DDG die gesetzliche Berufsbezeichnung mit Staat der Verleihung und die berufsrechtlichen Regelungen samt Zugang; die Angabe einer Kammer ist nur nötig, wenn eine Kammermitgliedschaft besteht. Ein Link auf das MPhG im Impressum ist sinnvoll.
Hinweis: allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Stand Oktober 2026.
Mehr als eine Website
Erklärvideo und Inhalte für Physiotherapie
Erklärvideo für Physiotherapie
Das Video erklärt neuen Patienten, wie sie mit einer Verordnung zur Behandlung kommen und was in den ersten Terminen passiert.
Beispiel-Storyboard ansehenContent-Plan für Physiotherapie
Physio-Inhalte fallen schnell unter das Heilmittelwerbegesetz: Übungen und Tipps ja, Heilversprechen nein, und immer der Hinweis, bei Beschwerden ärztlich abklären zu lassen. Patienten nur mit schriftlicher Einwilligung zeigen und Selbstzahler-Angebote immer mit Gesamtpreis nennen.
12-Monats-Plan ansehenBewertungen
Bewertungen in Ihrer Branche
Physiotherapiepraxen leben von Empfehlungen und Google-Bewertungen, oft zu Terminverfügbarkeit und Freundlichkeit. Physiotherapeuten sind Angehörige eines Heilberufs mit staatlich geregelter Ausbildung und unterliegen damit der Schweigepflicht nach § 203 StGB – in Antworten also keine Behandlung bestätigen. Patientenstimmen auf der Website dürfen nicht irreführend sein, sonst greift § 11 HWG.
Preise
Festpreise – auch für Physiotherapie
Website Starter
- Bis 5 Seiten
- Ihre Inhalte übernommen und überarbeitet
- Kontaktformular, Impressum, Datenschutz
- Auf dem Handy perfekt lesbar
Website Business
- Bis 12 Seiten mit einfacher Pflege
- SEO-Grundeinrichtung, Google-Profil verknüpft
- Google-Bewertungen eingebunden
- Alles aus dem Starter-Paket
Erklärvideo
- 50–75 Sekunden, 16:9
- Skript, Storyboard, Sprecher, Musik
- Untertitel, Einbindung auf der Website
- Ihre Inhalte, keine erfundenen Zahlen
Website und Erklärvideo zusammen: 200 € günstiger. Alle Preise netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Bezahlt wird erst nach Ihrer Freigabe.
Ratgeber
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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Betrifft es meine Website?
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Viele Betriebe sind verunsichert, ob ihre Website darunterfällt. Die gute Nachricht: Für reine Informationsseiten und für Kleinstunternehmen mit Dienstleistungen gibt es klare Entlastungen. Es kommt aber auf die Details an.
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Ein Erklärvideo kann Fragen beantworten, bevor das Telefon klingelt. Ob es sich lohnt, hängt weniger vom Preis ab als davon, welche Frage es beantworten soll.
LesenFragen
Was Physiotherapiepraxen uns fragen
Dürfen wir Übungsvideos veröffentlichen?
Ja, allgemeine Übungen sind gute Inhalte. Wichtig sind ein Hinweis, dass sie keine Behandlung ersetzen, und keine Heilversprechen, weil das Heilmittelwerbegesetz irreführende Werbung verbietet. Rechtsberatung leisten wir nicht.
Was kostet eine neue Website für unsere Praxis?
Website Starter kostet 690 € einmalig für bis zu 5 Seiten, Website Business 1.290 € einmalig für bis zu 12 Seiten mit SEO-Grundeinrichtung, verknüpftem Google-Profil und eingebundenen Bewertungen. Alle Preise netto zzgl. USt., bezahlt wird nach Freigabe.
Wir sind ausgebucht – brauchen wir dann eine Website?
Dann wird sie vor allem für zwei Dinge wichtig: Anrufe vermeiden, indem die Terminlage klar dasteht, und Fachkräfte gewinnen. Eine gute Karriereseite ist für viele Praxen inzwischen wichtiger als Patientenwerbung.
Wie läuft der Vorab-Entwurf?
Wir nehmen Ihre bisherige Website, Ihr Google-Profil und Ihre Bewertungen und bauen daraus einen fertigen Entwurf. Sie sehen ihn sich an und entscheiden. Erst nach Ihrer Freigabe wird bezahlt.
Können Sie Kurse mit Anmeldung einbinden?
Ja, einfache Kursanmeldungen über ein Formular sind möglich. Bei Selbstzahler-Angeboten nennen wir Gesamtpreise, wie es die Preisangabenverordnung verlangt.
Was bringt ein Erklärvideo?
Es erklärt neuen Patienten den Weg von der Verordnung bis zur ersten Behandlung und kann Rückfragen am Telefon verringern. Ein Erklärvideo mit 50–75 Sekunden kostet 790 €, mit Website zusammen 200 € günstiger.
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- Fertiger Entwurf aus Ihren eigenen Inhalten
- Persönlich in Griesheim, vor Ort oder per Video
- Kein Vertrag, keine Vorauszahlung