Website für Immobilienmakler
Makler-Website, die Eigentümer vom Verkaufsauftrag überzeugt
Käufer finden Sie über die Portale – Eigentümer, die verkaufen wollen, finden Sie über Ihre eigene Website, wenn sie zeigt, wie Sie bewerten, vermarkten und begleiten. ZEIGWERK baut Ihnen dafür einen kostenlosen Vorab-Entwurf aus Ihren vorhandenen Inhalten, den Sie ansehen, bevor Sie entscheiden.
Für Immobilienmakler
Video
Was eine Website für Immobilienmakler braucht – in einer Minute
Typische Probleme
Wo Maklerbüros online Anfragen verlieren
Website ist nur Objektliste
Die Seite zeigt die aktuellen Exposés, sonst nichts. Eigentümer, die über einen Verkauf nachdenken, erfahren nicht, warum sie gerade Ihnen den Auftrag geben sollten.
Bewertungs-Lockangebote ohne Substanz
„Kostenlose Online-Bewertung in 3 Minuten“ ist austauschbar. Wer seine Doppelhaushälfte in Griesheim verkauft, will wissen, wie Sie konkret vorgehen.
Pflichtangaben in Anzeigen fehlen
Energieausweis-Angaben in Objektanzeigen fehlen oder sind unvollständig. Das ist eine häufige Abmahnfalle bei Immobilienanzeigen.
Keine regionalen Inhalte
Kein Wort zu Stadtteilen, Infrastruktur oder Lagen in der Region. Dabei ist lokale Marktkenntnis genau das, was Eigentümer bei einem Makler suchen.
Darauf kommt es an
6 Dinge, die eine Website für Immobilienmakler können muss
Ablauf des Verkaufs erklären
Von der Bewertung über Unterlagen, Exposé und Besichtigungen bis zum Notartermin – Schritt für Schritt. Eigentümer sehen so, welche Arbeit Sie ihnen abnehmen.
Wertermittlung mit Termin vor Ort
Beschreiben Sie, wie Sie den Wert ermitteln: Besichtigung, Lage, Zustand, Vergleichsobjekte. Das wirkt seriöser als ein Online-Rechner allein.
Referenzen mit Einwilligung
Verkaufte Objekte als Referenz, aber nur mit Zustimmung der Eigentümer und ohne Kaufpreise, die diese nicht veröffentlicht sehen wollen. Echte Beispiele aus der Region überzeugen.
Lokale Lagen kennen
Kurze Texte zu Orten und Stadtteilen, etwa Griesheim, Weiterstadt oder Darmstadt-Eberstadt. Das zeigt Marktkenntnis und hilft bei regionalen Suchen.
Vollständige Objektanzeigen
Jedes Exposé auf der Website mit den Pflichtangaben aus dem Energieausweis, sofern einer vorliegt. Das schützt vor Abmahnungen.
Impressum mit Erlaubnis und Behörde
Erlaubnis nach § 34c GewO und die zuständige Aufsichtsbehörde gehören ins Impressum. Bei einem Umzug kann sich die Behörde ändern.
So suchen Ihre Kunden
Diese Fragen tippen Kunden bei Google
Gute Seiten beantworten genau diese Suchen – mit eigenen Unterseiten und Ratgeber-Inhalten.
Aufbau
Diese Seiten empfehlen wir
Startseite
Für Eigentümer und Suchende getrennte Einstiege, Region und Kontakt.
Immobilie verkaufen
Ablauf, Leistungen, benötigte Unterlagen und was der Eigentümer selbst tun muss.
Wertermittlung
Wie die Bewertung abläuft und wie man einen Termin vor Ort vereinbart.
Vermieten
Leistungen für Vermieter inklusive Hinweis auf das Bestellerprinzip.
Aktuelle Angebote
Objekte mit vollständigen Pflichtangaben, Verknüpfung zu den Portalen.
Referenzen
Verkaufte Objekte aus der Region mit Einwilligung der Eigentümer.
Region & Lagen
Kurzporträts der Orte und Stadtteile im Einzugsgebiet.
Über uns
Team, Erfahrung, Qualifikationen und Mitgliedschaften.
Impressum & Datenschutz
Mit Erlaubnis nach § 34c GewO, Aufsichtsbehörde und Registerangaben.
Pflichten
Was Maklerbüros rechtlich beachten sollten
Erlaubnis nach § 34c GewO und Impressum
Wer gewerbsmäßig Verträge über Grundstücke, Wohn- oder Gewerberäume vermittelt oder nachweist, braucht eine Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 GewO. Im Impressum ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 DDG die zuständige Aufsichtsbehörde anzugeben. Nach einem IHK-Merkblatt gehören Makler nicht zu den reglementierten Berufen, Angaben zu Kammer und Berufsbezeichnung sind daher nicht vorgeschrieben.
Energieausweis-Pflichtangaben in Anzeigen (§ 87 GEG/GModG)
Liegt bei Aufgabe einer Immobilienanzeige in kommerziellen Medien ein Energieausweis vor, muss die Anzeige unter anderem Art des Ausweises, Endenergiebedarf oder -verbrauch, wesentlichen Energieträger sowie bei Wohngebäuden Baujahr und Effizienzklasse enthalten. Makler sind verpflichtet, wenn sie die Anzeige verantworten. Das Gebäudeenergiegesetz wurde zum 29. Juli 2026 zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) umbenannt; die Pflicht steht weiterhin in § 87.
Provision beim Verkauf von Wohnung oder Einfamilienhaus
Ist der Käufer Verbraucher und wird der Makler für beide Seiten tätig, darf er nach § 656c BGB nur mit beiden Parteien eine gleich hohe Provision vereinbaren (§ 656b BGB regelt den Anwendungsbereich). Website-Texte zur Provision sollten das korrekt wiedergeben.
Bestellerprinzip bei Mietwohnungen
Bei der Vermittlung von Mietwohnungen darf der Makler vom Wohnungssuchenden grundsätzlich kein Entgelt verlangen, außer er holt den Auftrag zum Anbieten ausschließlich wegen des Suchauftrags dieses Interessenten ein (§ 2 Abs. 1a WoVermRG). Keine Rechtsberatung – Einzelfälle mit Anwalt oder IHK klären.
Hinweis: allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Stand Oktober 2026.
Mehr als eine Website
Erklärvideo und Inhalte für Immobilienmakler
Erklärvideo für Immobilienmakler
Das Video zeigt Eigentümern, wie ein Hausverkauf mit dem Maklerbüro abläuft und welche Arbeit ihnen abgenommen wird.
Beispiel-Storyboard ansehenContent-Plan für Immobilienmakler
Makler-Content überzeugt Eigentümer, wenn er die eigene Arbeit und lokale Marktkenntnis zeigt statt Preisversprechen. Jede Objektanzeige – auch im Social-Media-Post – braucht die Energieausweis-Pflichtangaben, sofern ein Ausweis vorliegt, und Referenzen nur mit Einwilligung.
12-Monats-Plan ansehenBewertungen
Bewertungen in Ihrer Branche
Für Maklerbüros sind Google-Bewertungen besonders wichtig, weil Eigentümer vor einem Verkaufsauftrag gezielt nach Erfahrungen suchen. Bitten Sie zufriedene Verkäufer nach dem Notartermin um eine Bewertung, aber ohne Gegenleistung. Bei Kritik von Kaufinteressenten, die nicht zum Zug kamen, hilft eine sachliche Antwort ohne Details zu Eigentümern oder Kaufpreisen.
Preise
Festpreise – auch für Immobilienmakler
Website Starter
- Bis 5 Seiten
- Ihre Inhalte übernommen und überarbeitet
- Kontaktformular, Impressum, Datenschutz
- Auf dem Handy perfekt lesbar
Website Business
- Bis 12 Seiten mit einfacher Pflege
- SEO-Grundeinrichtung, Google-Profil verknüpft
- Google-Bewertungen eingebunden
- Alles aus dem Starter-Paket
Erklärvideo
- 50–75 Sekunden, 16:9
- Skript, Storyboard, Sprecher, Musik
- Untertitel, Einbindung auf der Website
- Ihre Inhalte, keine erfundenen Zahlen
Website und Erklärvideo zusammen: 200 € günstiger. Alle Preise netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Bezahlt wird erst nach Ihrer Freigabe.
Ratgeber
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Bildrechte: Welche Fotos dürfen auf Ihre Website?
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LesenFragen
Was Maklerbüros uns fragen
Wozu eine eigene Website, wenn alle Objekte auf den Portalen stehen?
Die Portale bringen Ihnen Käufer, aber keine Verkaufsaufträge. Eigentümer, die einen Makler auswählen, schauen sich Ihre Website an und wollen Ablauf, Referenzen und Region sehen. Genau dafür bauen wir sie.
Was kostet eine Makler-Website?
Website Starter kostet 690 € einmalig (bis 5 Seiten), Website Business 1.290 € einmalig (bis 12 Seiten, SEO-Grundeinrichtung, Google-Profil verknüpft, Bewertungen eingebunden). Mit Ortsporträts und Referenzen passt meist Business. Alle Preise netto zzgl. USt., Zahlung nach Freigabe.
Können Sie unsere Objekte aus der Maklersoftware einbinden?
Viele Maklerprogramme bieten Schnittstellen oder Einbettungen für die eigene Website. Wir prüfen, was Ihre Software unterstützt, und binden die Angebote so ein, dass die Pflichtangaben sichtbar bleiben.
Was gehört bei uns ins Impressum?
Neben den üblichen Angaben die Erlaubnis nach § 34c GewO und die zuständige Aufsichtsbehörde, dazu gegebenenfalls Registergericht und -nummer. Wir setzen das nach Ihren Unterlagen um; eine Rechtsberatung ist das nicht.
Wie läuft der Vorab-Entwurf ab?
Wir nutzen Ihre bisherige Website, Ihr Google-Profil und Ihre Bewertungen und bauen daraus einen fertigen Entwurf. Sie sehen ihn sich an und entscheiden. Bezahlt wird erst nach Freigabe.
Lohnt sich ein Erklärvideo für ein Maklerbüro?
Ein Video, das den Verkaufsablauf zeigt, nimmt Eigentümern die Unsicherheit vor dem ersten Gespräch. Es kostet 790 € einmalig für 50–75 Sekunden, zusammen mit einer Website 200 € günstiger. Regelmäßige Objekt- und Ortsvideos gibt es im Content-Abo zum festen Monatspreis nach Umfang.
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- Fertiger Entwurf aus Ihren eigenen Inhalten
- Persönlich in Griesheim, vor Ort oder per Video
- Kein Vertrag, keine Vorauszahlung