Auf einen Blick
- So wenige Felder wie möglich: Name, ein Kontaktweg, Nachricht – den Rest nur, wenn Sie ihn wirklich brauchen.
- Nur Pflicht, was für die Antwort nötig ist; Pflichtfelder klar kennzeichnen.
- Ein kurzer Hinweis auf die Datenschutzerklärung beim Formular gehört dazu.
- Spam lässt sich oft mit unsichtbaren Methoden abwehren, ohne Captcha-Rätsel für Kunden.
Warum ein Formular überhaupt?
Viele Kunden rufen lieber an. Andere nicht: Sie suchen abends um 22 Uhr, sitzen im Großraumbüro oder wollen ihr Anliegen in Ruhe beschreiben. Für sie ist das Formular der einfachste Weg. Für Sie hat es Vorteile: Anfragen kommen strukturiert an, mit allen wichtigen Angaben, und Sie können sie dann beantworten, wenn Sie Zeit haben – statt auf der Leiter ans Telefon zu müssen.
Ein Formular ersetzt aber nicht die Telefonnummer. Zeigen Sie beides nebeneinander und lassen Sie Kunden wählen. Und ein Formular nützt nur, wenn es funktioniert, schnell auszufüllen ist und Anfragen zuverlässig bei Ihnen ankommen.
Welche Felder brauche ich?
Die Grundregel: Jedes zusätzliche Feld ist ein Grund, abzubrechen. Fragen Sie nur ab, was Sie für eine erste sinnvolle Antwort brauchen. Das entspricht auch dem Grundsatz der Datenminimierung aus der DSGVO.
| Feld | Pflicht? | Hinweis |
|---|---|---|
| Name | ja | Ein Feld reicht, getrennt nach Vor- und Nachname ist meist unnötig |
| E-Mail oder Telefon | mindestens eins | Kunden wählen lassen, wie sie erreicht werden wollen |
| Nachricht | ja | Mit Beispiel im Feld: „z. B. Bad ca. 8 m², Fliesen erneuern, Wunschzeitraum Frühjahr“ |
| Anliegen (Auswahl) | optional | Hilft beim Zuordnen, z. B. „Neubau / Sanierung / Reparatur“ |
| Ort oder PLZ | optional | Sinnvoll, wenn Sie zum Kunden fahren |
| Datei-Upload | optional | Praktisch für Fotos vom Schaden, aber nicht für alle Betriebe nötig |
Verzichten Sie auf Anrede, vollständige Postanschrift, Geburtsdatum oder „Wie haben Sie von uns erfahren?“ als Pflichtfeld. Das können Sie im Gespräch klären.
Bei Arzt- und Therapiepraxen gilt besondere Vorsicht: Gesundheitsdaten sind besonders geschützt. Bitten Sie im Formular nicht um Beschwerden oder Diagnosen, sondern nur um Kontaktdaten und Terminwunsch – und weisen Sie darauf hin, dass Notfälle telefonisch zu melden sind.
Pflichtfelder, Beschriftung und Bedienung
- Pflichtfelder kennzeichnen: Mit Sternchen und einem Hinweis „* Pflichtfeld“ – oder umgekehrt die optionalen Felder als „(optional)“ markieren.
- Beschriftung über dem Feld: Platzhaltertext im Feld verschwindet beim Tippen und ersetzt keine Beschriftung.
- Passende Feldtypen: Für Telefonnummer und E-Mail die passenden Feldtypen verwenden, damit das Handy die richtige Tastatur zeigt.
- Verständliche Fehlermeldungen: „Bitte geben Sie eine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer an“ statt „Fehler in Feld 3“. Bereits eingegebene Daten bleiben erhalten.
- Großer Absende-Knopf: Mit klarem Text wie „Anfrage senden“. web.dev empfiehlt für Tippflächen auf dem Handy etwa 48 × 48 Pixel.
- Bestätigung: Nach dem Absenden eine klare Meldung: „Danke, wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags.“ Nur versprechen, was Sie einhalten.
Was verlangt der Datenschutz?
Wer über ein Formular personenbezogene Daten erhebt, muss die Betroffenen nach Art. 13 DSGVO bei der Erhebung informieren – unter anderem über Verantwortlichen, Zweck, Rechtsgrundlage, Empfänger, Speicherdauer und die Rechte der Betroffenen. Das geschieht üblicherweise in der Datenschutzerklärung. Am Formular selbst genügt in der Regel ein kurzer Hinweis mit Link:
„Ihre Angaben verwenden wir nur zur Bearbeitung Ihrer Anfrage. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.“
Ob zusätzlich ein Häkchen zur Einwilligung nötig ist, hängt vom Zweck ab. Für die Beantwortung einer Anfrage zu Ihren Leistungen stützen sich viele auf die Rechtsgrundlage der Vertragsanbahnung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO); dann ist eine Einwilligungs-Checkbox nicht erforderlich und kann sogar missverständlich sein. Anders, wenn Sie die Daten für weitere Zwecke nutzen wollen, etwa für einen Newsletter – dafür brauchen Sie eine eigene, freiwillige Einwilligung.
Weitere Punkte:
- Verschlüsselte Übertragung: Die Website muss per HTTPS laufen.
- Speicherung begrenzen: Anfragen nicht unbegrenzt im Website-System aufbewahren.
- Datenschutzerklärung aktuell: Formular-Plugin, Spam-Schutz und gegebenenfalls externe Dienste müssen beschrieben sein.
Dieser Abschnitt gibt einen Überblick und ist keine Rechtsberatung.
Spam abwehren, ohne Kunden auszubremsen
Jedes öffentliche Formular zieht früher oder später Spam an. Die übliche Reaktion – ein Captcha mit verzerrten Buchstaben oder Ampel-Bildern – hält aber auch echte Kunden ab, besonders ältere und Menschen mit Einschränkungen.
Bewährte Methoden, die Besucher kaum bemerken:
- Honeypot: Ein für Menschen unsichtbares Feld. Wird es ausgefüllt, war es ein Bot.
- Zeitprüfung: Formulare, die in zwei Sekunden nach dem Laden abgeschickt werden, stammen meist nicht von Menschen.
- Serverseitige Filter: Blocklisten für typische Spam-Begriffe oder Links in der Nachricht.
Externe Captcha-Dienste großer Anbieter laden Code von fremden Servern und können Daten der Besucher übertragen. Nach § 25 TDDDG ist der Zugriff auf Informationen im Endgerät grundsätzlich einwilligungspflichtig, wenn er nicht unbedingt erforderlich ist – ob ein Captcha diese Ausnahme erfüllt, ist umstritten. Unsichtbare, selbst gehostete Methoden vermeiden diese Frage.
Wo gehört das Formular hin?
Ein gutes Formular nützt wenig, wenn es niemand findet. Bewährt haben sich:
- Eigene Kontaktseite mit Formular, Telefonnummer, Adresse und Erreichbarkeit – im Hauptmenü verlinkt.
- Kurzformular am Ende der Leistungsseiten: Wer gerade die Seite „Dachsanierung“ gelesen hat, soll nicht erst suchen müssen. Ein vorausgewähltes Anliegen spart einen Schritt.
- Hinweis auf der Startseite mit einem Knopf „Anfrage senden“.
Stellen Sie neben das Formular immer auch Telefonnummer und Erreichbarkeit. Manche Anliegen sind am Telefon schneller geklärt, und manche Kunden möchten einfach eine Stimme hören, bevor sie sich entscheiden.
Bei Praxen mit Online-Terminbuchung über einen externen Anbieter gilt: Ein Formular für allgemeine Fragen kann trotzdem sinnvoll sein, sollte aber klar von der Terminbuchung getrennt sein, damit Patienten wissen, welcher Weg wofür ist.
Kommen die Anfragen auch an?
Der häufigste unbemerkte Fehler: Das Formular sieht gut aus, aber die E-Mails landen im Spam-Ordner oder gar nicht. Prüfen Sie deshalb:
- Einmal im Monat eine Testanfrage abschicken – vom Handy.
- Prüfen, ob die E-Mail ankommt und vom eigenen Server korrekt versendet wird.
- Wenn möglich, Anfragen zusätzlich im Website-System speichern (mit begrenzter Aufbewahrung), damit keine verloren geht.
- Eine Person festlegen, die Anfragen täglich beantwortet – auch im Urlaub.
Eine schnelle Antwort ist oft das, was über den Auftrag entscheidet. Wer am nächsten Morgen zurückruft, ist häufig der Erste. Wenn Sie sehen möchten, wie ein schlankes Kontaktformular auf Ihrer Website aussehen könnte: Wir bauen einen kostenlosen Vorab-Entwurf aus den Inhalten, die schon öffentlich sind.
Checkliste
- Nur Name, ein Kontaktweg und Nachricht als Pflichtfelder
- Pflichtfelder gekennzeichnet, Beschriftungen über den Feldern
- Passende Feldtypen für Telefon und E-Mail
- Kurzer Datenschutz-Hinweis mit Link zur Datenschutzerklärung
- Keine Gesundheitsdaten im Formular von Praxen abfragen
- Spam-Schutz per Honeypot oder Zeitprüfung statt sichtbarem Captcha
- Bestätigungsmeldung nach dem Absenden
- Monatliche Testanfrage vom Handy
Häufige Fragen
Brauche ich eine Checkbox „Ich stimme der Datenschutzerklärung zu“?
Für die reine Bearbeitung einer Anfrage in der Regel nicht, weil sich die Verarbeitung meist auf die Vertragsanbahnung stützen lässt. Ein Hinweis mit Link zur Datenschutzerklärung genügt dann. Für weitere Zwecke wie einen Newsletter brauchen Sie eine eigene Einwilligung.
Wie viele Felder sind zu viele?
Eine feste Zahl gibt es nicht. Fragen Sie bei jedem Feld: Kann ich ohne diese Angabe nicht sinnvoll antworten? Wenn doch, streichen Sie es oder machen Sie es optional.
Ist Google reCAPTCHA erlaubt?
Der Einsatz ist datenschutzrechtlich umstritten, weil Daten an Google übertragen werden und nach § 25 TDDDG eine Einwilligung nötig sein kann. Einfacher sind unsichtbare, selbst gehostete Methoden wie ein Honeypot-Feld.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 2026-10.