Auf einen Blick
- Echte Fotos von Team, Räumen und Arbeit schaffen mehr Vertrauen als austauschbare Stockbilder.
- Tageslicht, ruhiger Hintergrund und eine saubere Linse bringen mehr als teure Technik.
- Für Fotos von Mitarbeitern brauchen Sie eine Einwilligung – nach Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts schriftlich.
- Planen Sie die Motive vorher anhand Ihrer Website-Seiten.
Warum eigene Fotos so wichtig sind
Wer eine Website besucht, will wissen: Mit wem habe ich es zu tun? Wie sieht es dort aus? Stockfotos von lächelnden Models im Anzug beantworten diese Fragen nicht. Viele Besucher erkennen sie sofort, weil dieselben Bilder auf hunderten Seiten auftauchen.
Eigene Fotos zeigen dagegen Ihren echten Betrieb: die Werkstatt, das Wartezimmer, das Team, fertige Arbeiten. Sie müssen nicht perfekt sein. Ein ehrliches, gut belichtetes Handyfoto wirkt oft glaubwürdiger als ein glattes Werbebild.
Für manche Aufgaben lohnt sich trotzdem ein Fotograf, etwa für Porträts des Teams oder aufwendige Architekturaufnahmen. Für viele alltägliche Motive reicht ein aktuelles Smartphone.
Eigene Fotos haben noch einen weiteren Vorteil: Sie sind rechtlich einfacher. Bei Bildern, die Sie selbst gemacht haben, liegen die Rechte bei Ihnen. Sie müssen keine Lizenzbedingungen prüfen und keine Namensnennung umsetzen. Zu beachten sind nur die Rechte der abgebildeten Personen, dazu mehr weiter unten.
Welche Motive brauchen Sie?
Gehen Sie Ihre Website Seite für Seite durch und notieren Sie, welches Bild dort passt:
- Startseite: ein Bild, das zeigt, was Sie tun – das Team bei der Arbeit, der Laden von außen, ein typisches Projekt.
- Leistungsseiten: pro Leistung ein Foto, das genau diese Leistung zeigt.
- Über uns: Team-Porträts und Gruppenbild.
- Kontakt: Eingang und Gebäude von außen, damit Kunden Sie finden.
- Referenzen: fertige Arbeiten, gern als Vorher-nachher.
- Karriereseite: Arbeitsplätze, Ausbildungssituationen, Pausenraum.
Machen Sie von jedem Motiv mehrere Fotos, im Quer- und im Hochformat. Auf Smartphones werden Bilder oft anders zugeschnitten als am Bildschirm.
Licht, Bildaufbau, Technik: So gelingen Handyfotos
- Linse putzen: Klingt banal, ist aber die häufigste Ursache für milchige Fotos.
- Tageslicht nutzen: Fotografieren Sie mit dem Licht im Rücken oder von der Seite. Gegenlicht vom Fenster macht Gesichter dunkel.
- Kein Blitz bei Porträts: Er macht Gesichter flach und erzeugt harte Schatten.
- Ruhiger Hintergrund: Kabel, Kartons und Mülleimer aus dem Bild räumen.
- Augenhöhe: Personen auf Augenhöhe fotografieren, nicht von oben.
- Nicht digital zoomen: Lieber näher herangehen. Digitaler Zoom kostet Bildqualität.
- Gerade halten: Rasterlinien in der Kamera-App helfen, Kanten und Horizonte gerade auszurichten.
- Natürliche Situationen: Menschen bei der Arbeit wirken lebendiger als gestellte Gruppenaufstellungen.
Fotos von Mitarbeitern: Was gilt rechtlich?
Bildnisse von Personen dürfen nach § 22 Kunsturhebergesetz (KUG) grundsätzlich nur mit Einwilligung der abgebildeten Person verbreitet oder öffentlich gezeigt werden. Das gilt auch für Ihre Mitarbeiter. Hinzu kommt der Datenschutz, denn Fotos erkennbarer Personen sind personenbezogene Daten.
Das Bundesarbeitsgericht hat 2015 entschieden (Urteil vom 19.02.2015, 8 AZR 1011/13):
- Die Einwilligung von Arbeitnehmern zur Veröffentlichung von Bildern muss schriftlich erfolgen.
- Eine unbefristet erteilte Einwilligung erlischt nicht automatisch mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses – jedenfalls wenn die Aufnahmen nur Arbeitsabläufe illustrieren.
- Ein Widerruf ist möglich, muss aber nach diesem Urteil begründet werden.
Das Urteil stammt aus der Zeit vor der DSGVO. Ob die Aussagen zum Widerruf heute noch uneingeschränkt gelten, wird unterschiedlich gesehen. In der Praxis ist es fair und unkompliziert, Fotos ausgeschiedener Mitarbeiter auf Wunsch zu entfernen – besonders Porträts auf der Team-Seite.
Das ist keine Rechtsberatung. Lassen Sie sich im Zweifel von Ihrer Kammer oder einem Anwalt beraten.
Kunden, Passanten und fremde Gebäude im Bild
Auch für Kunden gilt: Wer erkennbar abgebildet ist, muss in der Regel einwilligen. § 23 KUG kennt Ausnahmen, etwa wenn Personen nur als „Beiwerk“ neben einer Landschaft oder Örtlichkeit erscheinen. Auf diese Ausnahme sollten Sie sich bei Werbefotos aber nicht leichtfertig verlassen.
Praktische Regeln:
- Fotos von Kunden nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung.
- Bei Projektfotos aus Privathäusern vorher fragen, ob die Bilder gezeigt werden dürfen. Hausnummern, Familienfotos und persönliche Gegenstände aus dem Bild nehmen.
- Auf Bildschirmen, Akten und Kalendern im Hintergrund dürfen keine Kundendaten lesbar sein.
- Kennzeichen von Fahrzeugen unkenntlich machen.
Einen Fototag im Betrieb planen
Statt einzelne Fotos nebenbei zu machen, lohnt sich ein geplanter Fototag. So entstehen in wenigen Stunden Bilder für die ganze Website, die zueinander passen.
- Termin wählen: Ein Tag mit gutem Tageslicht, an dem möglichst viele Mitarbeiter da sind und typische Arbeit stattfindet. Kündigen Sie den Termin im Team rechtzeitig an.
- Einwilligungen vorbereiten: Legen Sie die Einwilligungserklärungen vorher bereit und erklären Sie, wo die Fotos verwendet werden: Website, Google-Profil, Social Media, Druck. Niemand sollte sich gedrängt fühlen. Wer nicht aufs Bild möchte, wird nicht fotografiert.
- Aufräumen: Räume, Fahrzeuge und Arbeitsplätze vorher ordnen. Firmenkleidung bereitlegen, wenn vorhanden.
- Motivliste abarbeiten: Mit der Liste aus dem Abschnitt oben gehen Sie Raum für Raum vor.
- Porträts einheitlich machen: Gleicher Hintergrund, gleiches Licht, gleicher Bildausschnitt für alle Team-Porträts. Das wirkt ruhig und ordentlich.
- Arbeitssituationen festhalten: Lassen Sie die Mitarbeiter einfach arbeiten und fotografieren Sie dabei. Achten Sie auf Arbeitsschutz: Auf Fotos sollten Schutzbrille, Handschuhe und Absturzsicherung dort zu sehen sein, wo sie vorgeschrieben sind.
- Sofort sichten: Prüfen Sie am Ende des Tages, ob von jedem Motiv mindestens ein gutes Bild dabei ist.
Ein Fototag pro Jahr hält die Website aktuell. Neue Mitarbeiter, neue Räume oder neue Fahrzeuge kommen so regelmäßig ins Bild, und Sie vermeiden, dass auf der Website Menschen zu sehen sind, die längst nicht mehr im Betrieb arbeiten.
Speichern Sie die Originale an einem festen Ort, etwa in einem Ordner pro Jahr, zusammen mit den unterschriebenen Einwilligungen. Dann finden Sie Bilder schnell wieder und wissen jederzeit, wofür Sie sie verwenden dürfen.
Auswahl, Bearbeitung und Einbau
- Streng auswählen: Lieber zehn gute Bilder als fünfzig mittelmäßige.
- Behutsam bearbeiten: Helligkeit, Ausschnitt und Ausrichtung anpassen. Starke Filter wirken schnell unecht.
- Dateigröße verkleinern: Große Originaldateien machen die Website langsam. Bilder vor dem Hochladen auf die benötigte Größe bringen.
- Sinnvoll benennen: „badsanierung-griesheim.jpg“ statt „IMG_4711.jpg“.
- Bildbeschreibung (Alt-Text) ergänzen: Ein kurzer Satz, was zu sehen ist. Das hilft Menschen mit Screenreadern und Suchmaschinen.
- Einwilligungen ablegen: Unterschriebene Einwilligungen zusammen mit den Fotos archivieren.
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Checkliste
- Motivliste anhand aller Website-Seiten erstellt
- Handylinse gereinigt, bei Tageslicht fotografiert
- Hintergründe aufgeräumt, keine Kundendaten sichtbar
- Schriftliche Einwilligung aller abgebildeten Mitarbeiter eingeholt
- Zustimmung von Kunden für Projekt- und Personenfotos eingeholt
- Fotos im Quer- und Hochformat aufgenommen
- Dateigröße verkleinert, Dateinamen und Alt-Texte vergeben
- Einwilligungen zusammen mit den Fotos archiviert
Häufige Fragen
Reicht ein Handy wirklich für Website-Fotos?
Für viele Motive ja, wenn Licht und Bildaufbau stimmen. Für Team-Porträts in einheitlichem Stil oder anspruchsvolle Innenaufnahmen kann ein Fotograf trotzdem sinnvoll sein.
Muss ich Fotos ehemaliger Mitarbeiter löschen?
Nach dem BAG-Urteil von 2015 endet eine unbefristete Einwilligung nicht automatisch mit dem Arbeitsverhältnis. Ob ein Widerruf heute ohne Begründung möglich ist, wird wegen der DSGVO unterschiedlich bewertet. Auf Wunsch zu entfernen ist meist die einfachste Lösung.
Kann eine mündliche Zustimmung genügen?
Für Mitarbeiter hat das Bundesarbeitsgericht die Schriftform verlangt. Auch bei Kunden ist eine schriftliche Zustimmung sinnvoll, weil Sie sie später nachweisen können.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 2026-10.