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Website-Praxis

Karriereseite: Mit der Website Mitarbeiter und Azubis finden

Wer sich für eine Stelle interessiert, schaut fast immer auf die Website des Betriebs. Eine ehrliche, einfache Karriereseite kann den Unterschied machen, ob jemand sich meldet.

5 Min. LesezeitFür: Inhaber kleiner BetriebeStand 2026-10

Auf einen Blick

  • Bewerber wollen wissen, wie der Arbeitsalltag aussieht, wer das Team ist und was sie verdienen können.
  • Bewerben muss einfach sein – auch per Handy und ohne Anschreiben.
  • Stellenanzeigen müssen diskriminierungsfrei formuliert sein (AGG).
  • Mit strukturierten Daten können Stellen in Googles Jobsuche erscheinen.

Warum eine eigene Karriereseite?

Viele Betriebe schalten Stellenanzeigen auf Jobportalen. Interessierte suchen danach aber fast immer auch den Betrieb selbst: Wie sieht es dort aus? Wer arbeitet da? Wirkt das ordentlich? Wenn die Website darauf keine Antwort gibt oder gar keine Stellen nennt, springen manche ab.

Eine Karriereseite hat außerdem Vorteile gegenüber Portalanzeigen:

  • Sie ist dauerhaft da, auch wenn gerade keine Anzeige läuft.
  • Sie haben unbegrenzt Platz für Fotos, Videos und Erfahrungen des Teams.
  • Sie können darauf verlinken: in Social Media, im Google-Profil, auf dem Firmenwagen, auf Messen und in Schulen.

Für kleine Betriebe ist die Karriereseite außerdem eine Chance, sich von großen Arbeitgebern abzuheben. Konzerne werben mit Zahlen und Programmen. Ein kleiner Betrieb kann zeigen, was dort oft fehlt: kurze Wege, ein Team, in dem man sich kennt, abwechslungsreiche Aufgaben und Verantwortung von Anfang an. Das wirkt aber nur, wenn es stimmt und konkret beschrieben ist. Allgemeine Sätze wie „familiäres Arbeitsklima“ liest man in fast jeder Anzeige.

Was gehört auf die Karriereseite?

  • Offene Stellen: jede Stelle mit eigener Seite, klarer Bezeichnung und Arbeitsort.
  • Ausbildung: welche Berufe, ab wann, welche Voraussetzungen, wie die Ausbildung bei Ihnen abläuft.
  • Der Arbeitsalltag: Arbeitszeiten, typische Aufgaben, Einsatzgebiet. Bei Handwerksbetrieben: Wie weit sind die Baustellen entfernt?
  • Was Sie bieten: konkret statt allgemein. „Firmenwagen auch privat nutzbar“ statt „attraktive Zusatzleistungen“. Wenn möglich: Gehaltsrahmen oder Tarifbindung nennen.
  • Das Team: echte Fotos, kurze Sätze von Mitarbeitern (nur echte Aussagen mit Zustimmung).
  • Der Ablauf: Was passiert nach der Bewerbung? Wie schnell melden Sie sich? Gibt es einen Probearbeitstag?
  • Ansprechperson: Name, Foto, Telefonnummer. Viele rufen lieber kurz an, als ein Formular auszufüllen.

Prüfen Sie die Seite zum Schluss auf dem Handy: Ist alles ohne Zoomen lesbar, und lässt sich die Telefonnummer direkt antippen? Viele Bewerber sehen Ihre Karriereseite zuerst auf dem Smartphone.

Bewerben so einfach wie möglich machen

Viele, gerade jüngere Bewerber nutzen vor allem das Handy. Lange Formulare mit Pflicht-Anschreiben und PDF-Upload schrecken ab. Bewährte Wege:

  • Kurzbewerbung: Name, Telefonnummer, gewünschte Stelle, optional Lebenslauf. Den Rest klären Sie im Gespräch.
  • Anruf oder Messenger: eine Nummer, unter der jemand erreichbar ist oder zurückruft.
  • Schnelle Rückmeldung: Wer sich bewirbt, bewirbt sich oft auch woanders. Melden Sie sich zügig.

Denken Sie an den Datenschutz: Bewerberdaten sind personenbezogene Daten. Ihre Datenschutzerklärung sollte die Bewerbung abdecken, und Sie sollten festlegen, wann Unterlagen abgelehnter Bewerber gelöscht werden.

Eine kurze Eingangsbestätigung nach der Bewerbung zeigt Wertschätzung, auch wenn die Entscheidung noch dauert. Nennen Sie darin, bis wann sich jemand meldet, und halten Sie das ein.

Rechtliches: AGG und Fotos

Nach § 11 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) darf ein Arbeitsplatz nicht unter Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot ausgeschrieben werden. Das betrifft unter anderem Geschlecht, Alter, ethnische Herkunft, Religion und Behinderung. In der Praxis heißt das:

  • Stellenbezeichnungen geschlechtsneutral formulieren, etwa mit dem Zusatz (m/w/d).
  • Keine Altersangaben wie „junges Team sucht Verstärkung bis 30“.
  • Keine Anforderungen, die mit der Stelle nichts zu tun haben, etwa „Deutsch als Muttersprache“, wenn gute Deutschkenntnisse genügen.

Wenn Sie Mitarbeiter auf der Karriereseite zeigen, brauchen Sie deren Einwilligung nach § 22 Kunsturhebergesetz. Das Bundesarbeitsgericht verlangt für Arbeitnehmer die Schriftform.

Das ist keine Rechtsberatung. Ihre Handwerkskammer oder IHK kann bei Fragen zu Stellenanzeigen helfen.

Wie werden Stellen bei Google gefunden?

Google bietet in Deutschland eine Jobsuche an, in der Stellenanzeigen direkt in den Suchergebnissen erscheinen und gefiltert werden können. Damit Ihre Stellen dort auftauchen können, brauchen sie sogenannte strukturierte Daten vom Typ „JobPosting“. Laut Google gilt dabei:

  • Die Auszeichnung gehört auf die Seite der einzelnen Stelle, nicht auf eine Übersichtsliste.
  • Pflichtangaben sind unter anderem Titel, Beschreibung, Veröffentlichungsdatum, Arbeitgeber und Arbeitsort.
  • Die Stellenbeschreibung muss ohne Anmeldung lesbar sein, und es muss eine Möglichkeit zur Bewerbung geben.
  • Besetzte Stellen müssen entfernt oder als abgelaufen markiert werden. Bleiben abgelaufene Stellen online, kann Google manuelle Maßnahmen ergreifen.

Eine Garantie, dass eine Stelle angezeigt wird, gibt es nicht. Die technische Einrichtung übernimmt in der Regel, wer Ihre Website betreut.

Beispiel: Aufbau einer Stellenseite

Wie eine einzelne Stellenseite aufgebaut sein kann, zeigt dieses erfundene Beispiel für einen Elektrobetrieb. Passen Sie die Inhalte an Ihre Stelle an.

BausteinBeispielinhalt
ÜberschriftElektroniker für Energie- und Gebäudetechnik (m/w/d) in Vollzeit
Kurz vorabEinsatzgebiet, Arbeitsbeginn, Arbeitszeit, Gehaltsrahmen oder Tarif
Ihre AufgabenInstallationen in Neubau und Sanierung, Wartung, Prüfung von Anlagen
Was Sie mitbringenAbgeschlossene Ausbildung, Führerschein Klasse B
Was wir bietenKonkrete Leistungen wie Firmenwagen, Weiterbildung, feste Teams
So sieht ein Tag ausTreffpunkt morgens im Betrieb, Einsatz auf einer Baustelle in der Region, Feierabend in der Regel um eine feste Uhrzeit
Ihr KontaktName, Foto, Telefonnummer, Kurzbewerbung

Ein paar Hinweise zum Text:

  • Schreiben Sie so, wie Sie im Betrieb sprechen. Wenn sich alle duzen, darf die Anzeige das auch tun. Wichtig ist, dass sie zu Ihrem Betrieb passt.
  • Trennen Sie Muss von Kann. Lange Anforderungslisten schrecken auch geeignete Bewerber ab. Nennen Sie nur, was wirklich nötig ist.
  • Seien Sie ehrlich. Wenn es Bereitschaftsdienste oder Montagewochen gibt, schreiben Sie das. Wer es vorher weiß, kündigt später seltener.
  • Vermeiden Sie Fachjargon der Personalabteilung. „Wir suchen jemanden, der gerne mit Kunden spricht“ ist verständlicher als „ausgeprägte Kommunikationsstärke“.

Für Ausbildungsplätze gilt dasselbe, ergänzt um Angaben zu Berufsschule, Ausbildungsdauer und Übernahmemöglichkeiten. Fotos von aktuellen Auszubildenden und kurze, echte Aussagen von ihnen sind für Schulabgänger oft überzeugender als jede Beschreibung. Auch Eltern lesen mit, wenn Jugendliche eine Ausbildung suchen – klare Angaben helfen beiden.

Die Karriereseite lebendig halten

  • Besetzte Stellen sofort offline nehmen.
  • Ausbildungsplätze rechtzeitig vor dem Bewerbungszeitraum online stellen.
  • Einmal im Jahr Fotos und Angaben prüfen.
  • Kurze Videos aus dem Arbeitsalltag einbinden, etwa von Azubis.
  • Die Karriereseite überall verlinken: Google-Profil, Social Media, E-Mail-Signatur, Fahrzeuge.

Wenn Sie sehen möchten, wie eine Karriereseite für Ihren Betrieb aussehen könnte: ZEIGWERK baut einen kostenlosen, unverbindlichen Vorab-Entwurf Ihrer Website. Im Paket Website Business (1.290 € netto einmalig) sind bis zu 12 Seiten enthalten, also Platz für Stellen und Ausbildung.

Checkliste

  • Jede offene Stelle hat eine eigene Seite mit Ort und Aufgaben
  • Konkrete Angaben zu Arbeitszeiten, Leistungen und wenn möglich Gehalt
  • Echte Teamfotos mit schriftlicher Einwilligung
  • Bewerbung per Handy in wenigen Minuten möglich
  • Ansprechperson mit Telefonnummer genannt
  • Stellenanzeigen AGG-konform formuliert
  • Strukturierte Daten (JobPosting) eingerichtet
  • Besetzte Stellen werden sofort entfernt

Häufige Fragen

Brauche ich eine Karriereseite, wenn ich nur selten einstelle?

Ja, eine einfache Seite reicht. Sie zeigt, dass Sie ausbilden oder grundsätzlich Interesse an Bewerbungen haben, und nimmt Initiativbewerbungen auf.

Soll ich das Gehalt angeben?

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie sieht vor, dass Bewerber spätestens vor dem Vorstellungsgespräch das Einstiegsgehalt oder eine Gehaltsspanne erfahren. Die Umsetzungsfrist lief am 7. Juni 2026 ab; ein deutsches Umsetzungsgesetz lag im Oktober 2026 noch nicht vor. Ein Gehaltsrahmen in der Anzeige hilft Bewerbern schon jetzt und bereitet Sie auf die neuen Regeln vor.

Reicht eine Anzeige auf einem Jobportal nicht aus?

Als Ergänzung ist sie oft sinnvoll. Bewerber schauen sich aber fast immer auch die Website an. Fehlt dort jeder Hinweis auf Stellen, wirkt das widersprüchlich.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 2026-10.

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