Website für Arztpraxen
Praxis-Website, die das Telefon im Empfang entlastet
Eine gute Praxis-Website beantwortet, was sonst das Telefon blockiert: Sprechzeiten, Rezeptbestellung, Aufnahme neuer Patienten und was bei Notfällen zu tun ist – sachlich, wie es die Berufsordnung verlangt. ZEIGWERK baut Ihnen dafür einen kostenlosen Vorab-Entwurf aus Ihren vorhandenen Inhalten, den Sie sehen, bevor Sie entscheiden.
Für Arztpraxen
Video
Was eine Website für Arztpraxen braucht – in einer Minute
Typische Probleme
Wo Arztpraxen online Anfragen verlieren
Telefon ab acht Uhr dauerbesetzt
Rezepte, Überweisungen, AU-Fragen – alles läuft übers Telefon, weil die Website nicht sagt, was auch anders geht. Echte Akutfälle kommen dann schlecht durch.
Veraltete Sprechzeiten und Urlaubsinfos
Die Website zeigt noch die Sommerzeiten vom Vorjahr oder keine Vertretung. Patienten stehen vor verschlossener Tür und sind zu Recht verärgert.
Unklar, ob neue Patienten möglich
Gerade Hausarztpraxen sind oft voll. Steht das nicht auf der Website, landet jede Anfrage beim Empfang.
Leistungsliste ohne Erklärung
„Check-up, DMP, Langzeit-EKG“ – für Patienten unverständlich. Wer nicht versteht, was die Praxis anbietet, fragt nach oder geht woanders hin.
Darauf kommt es an
6 Dinge, die eine Website für Arztpraxen können muss
Aktuelle Sprechzeiten und Vertretung
Sprechzeiten, offene Sprechstunde und die Urlaubsvertretung gehören ganz nach oben. Ein Hinweis auf den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117 außerhalb der Zeiten gehört dazu.
Rezept- und Überweisungsweg
Erklären Sie, wie Folgerezepte und Überweisungen bestellt werden: per Formular, App oder Anrufbeantworter. Jede Anfrage, die nicht am Telefon landet, entlastet den Empfang.
Aufnahme-Status für Neupatienten
Ein klarer Satz, ob und unter welchen Bedingungen neue Patienten aufgenommen werden. Das erspart beiden Seiten Enttäuschung.
Leistungen in Patientensprache
Erklären Sie Check-up, Impfungen, Vorsorge und Chronikerprogramme in einfachen Worten. Ein Absatz pro Leistung reicht oft.
Datensicheres Kontaktformular
Wer Rezepte online bestellen lässt, verarbeitet Gesundheitsdaten. Das Formular muss verschlüsselt sein und darf nur das Nötigste abfragen.
Impressum nach Berufsrecht
Landesärztekammer, Facharztbezeichnung, Staat der Verleihung und die Berufsordnung mit Link gehören hinein. Bei Berufsausübungsgemeinschaften zusätzlich alle Ärzte und gegebenenfalls das Register.
So suchen Ihre Kunden
Diese Fragen tippen Kunden bei Google
Gute Seiten beantworten genau diese Suchen – mit eigenen Unterseiten und Ratgeber-Inhalten.
Aufbau
Diese Seiten empfehlen wir
Startseite
Sprechzeiten, Aufnahme-Status, aktuelle Hinweise wie Urlaub oder Impfaktionen.
Leistungen
Vorsorge, Impfungen, Chronikerbetreuung, Diagnostik – jeweils kurz erklärt.
Rezepte & Überweisungen
Bestellweg, Abholzeiten und Hinweise zum E-Rezept.
Neue Patienten
Aufnahmebedingungen und was zum ersten Termin mitzubringen ist.
Team
Ärztinnen und Ärzte mit Facharzt- und Zusatzbezeichnungen, MFA-Team.
Notfall & Vertretung
Bereitschaftsdienst 116 117, Notruf 112 und aktuelle Urlaubsvertretung.
Karriere
Stellen für MFA und Weiterbildungsassistenten mit konkreten Arbeitszeiten.
Impressum & Datenschutz
Berufsrechtliche Angaben und Informationen zur Verarbeitung von Patientendaten.
Pflichten
Was Arztpraxen rechtlich beachten sollten
Erlaubte Information, keine berufswidrige Werbung
Die Berufsordnung der Landesärztekammer Hessen erlaubt sachliche, berufsbezogene Informationen und untersagt berufswidrige Werbung, insbesondere anpreisende, irreführende oder vergleichende (§ 27 BO). Ärzte dürfen solche Werbung auch nicht durch andere veranlassen oder dulden – das betrifft auch Texte, die eine Agentur schreibt. Werbung für gewerbliche Produkte im Zusammenhang mit der ärztlichen Tätigkeit ist unzulässig.
Heilmittelwerbegesetz beachten
Werbung für Behandlungen und Verfahren fällt unter das HWG. Verboten ist insbesondere irreführende Werbung, etwa wenn ein Erfolg als sicher dargestellt wird (§ 3 HWG); außerhalb der Fachkreise sind unter anderem irreführende Dankschreiben Dritter und missbräuchliche oder irreführende Krankengeschichten untersagt (§ 11 HWG).
Impressum für Ärzte (§ 5 DDG)
Für den reglementierten Arztberuf sind Kammer, gesetzliche Berufsbezeichnung mit Staat der Verleihung und die berufsrechtlichen Regelungen samt Zugang anzugeben. Bei Tätigkeiten mit behördlicher Zulassung kommt die zuständige Aufsichtsbehörde hinzu. Welche Stelle das konkret ist, klären Sie am besten mit Ihrer Kammer – das ist keine Rechtsberatung.
Hinweis: allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Stand Oktober 2026.
Mehr als eine Website
Erklärvideo und Inhalte für Arztpraxen
Erklärvideo für Arztpraxen
Das Video erklärt Patienten, wie sie die Praxis am besten nutzen: Termine, Rezepte, offene Sprechstunde und was bei Notfällen gilt.
Beispiel-Storyboard ansehenContent-Plan für Arztpraxen
Ärztliche Inhalte müssen sachlich informieren und dürfen nicht anpreisend oder vergleichend sein; Heilversprechen und Krankengeschichten echter Patienten sind tabu. Datenschutz geht vor: Keine Fotos oder Videos, auf denen Patienten, Bildschirme oder Akten erkennbar sind.
12-Monats-Plan ansehenBewertungen
Bewertungen in Ihrer Branche
Arztpraxen werden auf Google und Arztportalen bewertet, häufig zu Wartezeiten und Erreichbarkeit. Die ärztliche Schweigepflicht nach § 203 StGB gilt auch bei Antworten: Bestätigen Sie nicht, dass jemand Patient ist, und nennen Sie keine medizinischen Details. Eine sachliche, allgemeine Antwort zur Praxisorganisation – etwa zur offenen Sprechstunde – ist meist die beste Reaktion.
Preise
Festpreise – auch für Arztpraxen
Website Starter
- Bis 5 Seiten
- Ihre Inhalte übernommen und überarbeitet
- Kontaktformular, Impressum, Datenschutz
- Auf dem Handy perfekt lesbar
Website Business
- Bis 12 Seiten mit einfacher Pflege
- SEO-Grundeinrichtung, Google-Profil verknüpft
- Google-Bewertungen eingebunden
- Alles aus dem Starter-Paket
Erklärvideo
- 50–75 Sekunden, 16:9
- Skript, Storyboard, Sprecher, Musik
- Untertitel, Einbindung auf der Website
- Ihre Inhalte, keine erfundenen Zahlen
Website und Erklärvideo zusammen: 200 € günstiger. Alle Preise netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Bezahlt wird erst nach Ihrer Freigabe.
Ratgeber
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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Betrifft es meine Website?
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Viele Betriebe sind verunsichert, ob ihre Website darunterfällt. Die gute Nachricht: Für reine Informationsseiten und für Kleinstunternehmen mit Dienstleistungen gibt es klare Entlastungen. Es kommt aber auf die Details an.
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LesenFragen
Was Arztpraxen uns fragen
Wie viel Werbung darf eine Arztpraxis machen?
Sachliche Information über Ihre Leistungen ist erlaubt, berufswidrige – also anpreisende, irreführende oder vergleichende – Werbung nicht. Wir formulieren entsprechend nüchtern und patientenverständlich. Für Zweifelsfälle ist Ihre Landesärztekammer die richtige Stelle; wir leisten keine Rechtsberatung.
Was kostet eine neue Praxis-Website?
Website Starter kostet 690 € einmalig (bis 5 Seiten), Website Business 1.290 € einmalig (bis 12 Seiten, SEO-Grundeinrichtung, Google-Profil verknüpft, Bewertungen eingebunden). Alle Preise netto zzgl. USt., bezahlt wird erst nach Freigabe.
Können Patienten Rezepte über die Website bestellen?
Ja, über ein verschlüsseltes Formular, das nur die nötigen Angaben abfragt, oder über die Verlinkung Ihres bestehenden Praxis-Dienstes. Weil Gesundheitsdaten verarbeitet werden, prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, wohin die Daten gehen.
Wer aktualisiert Sprechzeiten und Urlaubshinweise?
Sie können einfache Änderungen selbst vornehmen. Alternativ übernehmen wir das im Rahmen von Hosting & Pflege ab 29 € im Monat, monatlich kündbar.
Was ist der Vorab-Entwurf genau?
Wir bauen aus Ihrer bisherigen Website, Ihrem Google-Profil und Ihren Bewertungen einen fertigen Entwurf. Sie sehen ihn sich an und entscheiden. Ohne Ihre Freigabe zahlen Sie nichts.
Lohnt sich ein Video, wenn wir ohnehin voll sind?
Gerade dann: Ein Video, das Rezeptbestellung und offene Sprechstunde erklärt, kann Routineanrufe reduzieren – garantieren lässt sich das nicht. Ein Erklärvideo mit 50–75 Sekunden kostet 790 €, mit Website zusammen 200 € günstiger.
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Ihr Vorab-Entwurf für Arztpraxen
Schicken Sie uns Ihre Website-Adresse. Wir bauen Ihnen einen Entwurf, der auf Arztpraxen zugeschnitten ist.
- Fertiger Entwurf aus Ihren eigenen Inhalten
- Persönlich in Griesheim, vor Ort oder per Video
- Kein Vertrag, keine Vorauszahlung