Website für Zahnarztpraxen
Zahnarzt-Website, die Angstpatienten und Notfälle ernst nimmt
Eine gute Praxis-Website beantwortet die drei häufigsten Fragen sofort: Nehmen Sie neue Patienten, was tun bei Zahnschmerzen, und wie läuft eine Behandlung ab – sachlich und ohne Werbeversprechen. ZEIGWERK baut Ihnen dafür einen kostenlosen Vorab-Entwurf aus Ihren vorhandenen Inhalten, den Sie ansehen, bevor Sie entscheiden.
Für Zahnarztpraxen
Video
Was eine Website für Zahnarztpraxen braucht – in einer Minute
Typische Probleme
Wo Zahnarztpraxen online Anfragen verlieren
Unklar, ob neue Patienten kommen
Viele Praxen nehmen zeitweise keine neuen Patienten auf, die Website verrät das aber nicht. Das Team beantwortet dieselbe Frage dann dutzendfach am Telefon.
Kein Hinweis bei Zahnschmerzen
Wer nachts mit dicker Backe sucht, braucht den Weg zum zahnärztlichen Notdienst. Fehlt er, ruft der Patient am Morgen verärgert an – oder wechselt die Praxis.
Behandlungen nur als Fachbegriffe
„Endodontie, Parodontologie, Prothetik“ sagt Laien wenig. Patienten wollen lesen, was bei einer Wurzelbehandlung passiert und ob es weh tut.
Werbesprache statt Information
„Ihr strahlendes Lächeln garantiert“ oder Vorher-Nachher-Galerien ohne Prüfung können gegen Berufsrecht und Heilmittelwerberecht verstoßen. Das lädt zu Abmahnungen ein.
Darauf kommt es an
6 Dinge, die eine Website für Zahnarztpraxen können muss
Aufnahme-Status gut sichtbar
Ein Satz oben auf der Startseite: „Wir nehmen derzeit neue Patienten auf“ oder „nur für Familienangehörige“. Das spart Ihrem Empfang täglich Anrufe.
Schmerz- und Notfallhinweis
Sprechzeiten für Schmerzpatienten und der Verweis auf den zahnärztlichen Notdienst außerhalb der Öffnungszeiten. Gerade am Wochenende ist das die meistgesuchte Information.
Behandlungen in Alltagssprache
Erklären Sie Prophylaxe, Füllungen, Wurzelbehandlung und Zahnersatz in einfachen Sätzen. Ein ängstlicher Patient liest lieber „Wir sagen Ihnen vorher jeden Schritt“ als Fachbegriffe.
Angebot für Angstpatienten
Beschreiben Sie sachlich, wie Sie mit Angst umgehen: Vorgespräch, Pausenzeichen, Betäubung. Das ist für viele der Grund, überhaupt einen Termin zu machen.
Online-Terminbuchung oder Rückruf
Prophylaxe-Termine lassen sich gut online buchen, Schmerzpatienten sollten anrufen. Trennen Sie diese Wege klar, damit Notfälle nicht im Kalender untergehen.
Vollständiges Praxis-Impressum
Landeszahnärztekammer, Berufsbezeichnung „Zahnarzt“, Staat der Verleihung und die berufsrechtlichen Regelungen mit Link. Das fehlt auf vielen älteren Praxisseiten.
So suchen Ihre Kunden
Diese Fragen tippen Kunden bei Google
Gute Seiten beantworten genau diese Suchen – mit eigenen Unterseiten und Ratgeber-Inhalten.
Aufbau
Diese Seiten empfehlen wir
Startseite
Zeigt Aufnahme-Status, Sprechzeiten, Schmerz-Hinweis und Terminweg auf einen Blick.
Behandlungen
Prophylaxe, Füllungen, Wurzelbehandlung, Parodontitis, Zahnersatz – jeweils in Alltagssprache erklärt.
Prophylaxe & Zahnreinigung
Ablauf der professionellen Zahnreinigung und Hinweise zu Kosten und Kassenleistungen.
Angstpatienten
Wie die Praxis mit Angst umgeht und wie ein erstes Kennenlernen aussieht.
Kinder in der Praxis
Erster Zahnarztbesuch, Fissurenversiegelung und Tipps für Eltern.
Team & Praxis
Zahnärzte mit Qualifikationen, Prophylaxe-Team und Fotos der Räume.
Notfall & Kontakt
Schmerzsprechstunde, Notdienst-Verweis, Anfahrt, Barrierefreiheit des Zugangs.
Karriere
Stellen für ZFA, ZMP und DH mit Arbeitszeiten und Fortbildung.
Impressum & Datenschutz
Mit Kammer, Berufsbezeichnung, berufsrechtlichen Regelungen und Hinweisen zu Patientendaten.
Pflichten
Was Zahnarztpraxen rechtlich beachten sollten
Berufsrecht: Information ja, berufswidrige Werbung nein
Nach § 21 der Musterberufsordnung der Bundeszahnärztekammer sind sachliche, berufsbezogene Informationen erlaubt; berufswidrige Werbung, insbesondere anpreisende, irreführende, herabsetzende oder vergleichende, ist untersagt. Verbindlich ist die Berufsordnung der jeweiligen Landeszahnärztekammer, in Hessen die der LZK Hessen. Superlative und Preisvergleiche mit anderen Praxen gehören daher nicht auf die Website.
Heilmittelwerbegesetz: keine Erfolgsgarantien
Das HWG verbietet irreführende Werbung, etwa wenn der Eindruck entsteht, ein Behandlungserfolg sei sicher zu erwarten (§ 3 HWG). Außerhalb der Fachkreise sind unter anderem irreführende Äußerungen Dritter wie Dankschreiben untersagt (§ 11 Abs. 1 Nr. 11 HWG). Patientenstimmen deshalb nur sachlich und ohne Heilversprechen einbinden.
Vorher-Nachher-Bilder nur nach Prüfung
Für operative plastisch-chirurgische Eingriffe ohne medizinische Notwendigkeit verbietet § 11 Abs. 1 Satz 3 HWG vergleichende Vorher-Nachher-Darstellungen. Ob eine ästhetische Zahnbehandlung im Einzelfall darunter fällt, sollte vorab geklärt werden – wir setzen solche Bilder nur nach Ihrer Prüfung ein. Keine Rechtsberatung.
Impressum für Zahnärzte (§ 5 DDG)
Als reglementierter Beruf müssen Zahnärzte die Kammer, die gesetzliche Berufsbezeichnung mit dem Staat der Verleihung und die berufsrechtlichen Regelungen samt Zugang angeben. Dazu kommen die allgemeinen Angaben wie Name, Anschrift und schnelle Kontaktmöglichkeit.
Hinweis: allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Stand Oktober 2026.
Mehr als eine Website
Erklärvideo und Inhalte für Zahnarztpraxen
Erklärvideo für Zahnarztpraxen
Das Video zeigt neuen und ängstlichen Patienten, wie ein Besuch in der Praxis abläuft – vom Empfang bis zur Nachsorge.
Beispiel-Storyboard ansehenContent-Plan für Zahnarztpraxen
Zahnärztliche Inhalte müssen sachlich bleiben: keine Heilversprechen, keine Superlative, keine Vergleiche mit anderen Praxen. Patientenfotos und Fallbeispiele nur mit schriftlicher Einwilligung und ohne erkennbare Gesundheitsdaten, und vor Vorher-Nachher-Bildern das Heilmittelwerbegesetz prüfen.
12-Monats-Plan ansehenBewertungen
Bewertungen in Ihrer Branche
Zahnarztpraxen werden vor allem auf Google und Arztbewertungsportalen bewertet, oft nach einer schmerzhaften Behandlung oder einer Kostenfrage. Bei Antworten gilt die ärztliche Schweigepflicht nach § 203 StGB: Bestätigen Sie keine Behandlung und nennen Sie keine Details, auch wenn der Patient selbst sie öffentlich gemacht hat. Patientenstimmen auf der eigenen Website müssen außerdem die Grenzen des § 11 HWG für Äußerungen Dritter einhalten.
Preise
Festpreise – auch für Zahnarztpraxen
Website Starter
- Bis 5 Seiten
- Ihre Inhalte übernommen und überarbeitet
- Kontaktformular, Impressum, Datenschutz
- Auf dem Handy perfekt lesbar
Website Business
- Bis 12 Seiten mit einfacher Pflege
- SEO-Grundeinrichtung, Google-Profil verknüpft
- Google-Bewertungen eingebunden
- Alles aus dem Starter-Paket
Erklärvideo
- 50–75 Sekunden, 16:9
- Skript, Storyboard, Sprecher, Musik
- Untertitel, Einbindung auf der Website
- Ihre Inhalte, keine erfundenen Zahlen
Website und Erklärvideo zusammen: 200 € günstiger. Alle Preise netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Bezahlt wird erst nach Ihrer Freigabe.
Ratgeber
Passend dazu
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Betrifft es meine Website?
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Viele Betriebe sind verunsichert, ob ihre Website darunterfällt. Die gute Nachricht: Für reine Informationsseiten und für Kleinstunternehmen mit Dienstleistungen gibt es klare Entlastungen. Es kommt aber auf die Details an.
Lesen Recht & PflichtenDatenschutzerklärung für kleine Betriebe: Was rein muss
Fast jede Firmenwebsite verarbeitet personenbezogene Daten, und sei es nur die IP-Adresse beim Seitenaufruf. Deshalb braucht sie eine Datenschutzerklärung. Hier erfahren Sie, was hineingehört und wo typische Fehler lauern.
Lesen Website-PraxisKarriereseite: Mit der Website Mitarbeiter und Azubis finden
Wer sich für eine Stelle interessiert, schaut fast immer auf die Website des Betriebs. Eine ehrliche, einfache Karriereseite kann den Unterschied machen, ob jemand sich meldet.
LesenFragen
Was Zahnarztpraxen uns fragen
Dürfen wir Vorher-Nachher-Bilder von Behandlungen zeigen?
Für operative plastisch-chirurgische Eingriffe ohne medizinische Notwendigkeit verbietet das Heilmittelwerbegesetz solche Vergleiche. Ob Ihre Behandlung darunter fällt, sollten Sie vorher mit Ihrer Kammer oder einem Anwalt klären. Wir binden solche Bilder nur nach Ihrer ausdrücklichen Freigabe ein; das ist keine Rechtsberatung.
Was kostet eine neue Praxis-Website?
Website Starter kostet 690 € einmalig für bis zu 5 Seiten, Website Business 1.290 € einmalig für bis zu 12 Seiten inklusive SEO-Grundeinrichtung, verknüpftem Google-Profil und eingebundenen Bewertungen. Alle Preise netto zzgl. USt. Bezahlt wird erst nach Freigabe.
Können Sie unsere Online-Terminbuchung einbinden?
Ja, vorhandene Buchungssysteme binden wir ein und führen Patienten je nach Anliegen zum richtigen Weg: Prophylaxe online, Schmerzen telefonisch. Achten Sie bei der Wahl des Anbieters auf einen Auftragsverarbeitungsvertrag, weil Gesundheitsdaten verarbeitet werden.
Wie läuft der Vorab-Entwurf?
Wir nehmen Ihre bisherige Website, Ihr Google-Profil und Ihre Bewertungen als Grundlage und bauen einen fertigen Entwurf. Sie sehen ihn sich an und entscheiden dann. Ohne Freigabe entstehen keine Kosten.
Hilft eine Website bei der Suche nach ZFA und Prophylaxe-Kräften?
Eine eigene Karriereseite mit Arbeitszeiten, Teamfotos und Fortbildungsmöglichkeiten macht Ihre Praxis für Bewerber greifbarer. Garantien gibt es nicht, aber ohne diese Infos fällt Ihre Praxis im Vergleich oft heraus. Ein kurzes Teamvideo kann das unterstützen.
Lohnt sich ein Erklärvideo für Angstpatienten?
Für viele Angstpatienten ist ein ruhiges Video über den Ablauf der erste Schritt zur Terminbuchung. Ein Erklärvideo mit 50–75 Sekunden kostet 790 € einmalig, zusammen mit einer Website 200 € günstiger.
In Ihrer Nähe
Für Zahnarztpraxen im Rhein-Main-Gebiet
Verwandte Branchen
Kostenlos & unverbindlich
Ihr Vorab-Entwurf für Zahnarztpraxen
Schicken Sie uns Ihre Website-Adresse. Wir bauen Ihnen einen Entwurf, der auf Zahnarztpraxen zugeschnitten ist.
- Fertiger Entwurf aus Ihren eigenen Inhalten
- Persönlich in Griesheim, vor Ort oder per Video
- Kein Vertrag, keine Vorauszahlung