Auf einen Blick
- Fast jedes Foto ist urheberrechtlich geschützt – auch einfache Schnappschüsse, in der Regel 50 Jahre lang.
- Bilder aus der Google-Suche sind nicht frei verwendbar.
- Bei Stockfotos bestimmt die Lizenz, was erlaubt ist – inklusive Pflicht zur Namensnennung.
- Wer Rechte verletzt, muss mit Unterlassung und Schadensersatz rechnen. Lizenzen und Nachweise sollten Sie aufbewahren.
Warum fast jedes Foto geschützt ist
Viele glauben, nur künstlerische Fotos seien geschützt. Das stimmt nicht. Nach § 72 Urheberrechtsgesetz (UrhG) sind auch einfache Lichtbilder geschützt – also auch ein Handyfoto von einem Werkzeug oder einem Gebäude. Das Recht steht dem Fotografen zu.
Dieser Schutz erlischt in der Regel 50 Jahre nach dem Erscheinen des Fotos. Für Fotos, die als Werke gelten, ist der Schutz noch länger. Für eine Website im Jahr 2026 heißt das praktisch: Gehen Sie davon aus, dass jedes Foto, das Sie nicht selbst gemacht haben, jemandem gehört.
Der Fotograf hat außerdem nach § 13 UrhG das Recht, als Urheber anerkannt zu werden. Ob und wie er genannt wird, bestimmt er. Deshalb verlangen viele Lizenzen eine Namensnennung.
Darf ich Bilder aus der Google-Suche verwenden?
Nein, nicht ohne Weiteres. Die Google-Bildersuche zeigt Bilder von anderen Websites. Dass ein Bild im Internet frei sichtbar ist, bedeutet nicht, dass Sie es nutzen dürfen. Das gilt auch für:
- Fotos von Herstellerseiten, etwa Produktbilder von Heizungen oder Fenstern,
- Bilder von Wettbewerbern oder aus Social Media,
- Logos, Karten-Ausschnitte und Grafiken,
- Bilder aus Zeitungsartikeln über Ihren Betrieb.
Wenn Sie ein solches Bild nutzen möchten, fragen Sie den Rechteinhaber und lassen Sie sich die Erlaubnis schriftlich geben. Viele Hersteller stellen Produktbilder für Fachbetriebe in einem Pressebereich oder Händlerportal zur Verfügung – mit eigenen Nutzungsbedingungen, die Sie lesen sollten.
Stockfotos: Was die Lizenz erlaubt
Bei Stockfotos kaufen Sie nicht das Bild, sondern ein Nutzungsrecht. Was erlaubt ist, steht in der Lizenz. Achten Sie auf:
- Gewerbliche Nutzung: Ist die Nutzung auf einer Firmenwebsite erlaubt?
- Namensnennung: Muss der Fotograf genannt werden, und in welcher Form?
- Bearbeitung: Dürfen Sie das Bild zuschneiden oder verändern?
- Einschränkungen: Manche Lizenzen schließen bestimmte Nutzungen aus, etwa für Logos oder sensible Themen.
Auch kostenlose Bildportale haben Lizenzbedingungen. Unsplash etwa erlaubt nach eigener Lizenz die kostenlose gewerbliche und private Nutzung ohne Pflicht zur Namensnennung. Verboten ist dort unter anderem, unveränderte Fotos zu verkaufen oder einen ähnlichen Bilderdienst aufzubauen. Bei Creative-Commons-Lizenzen ist dagegen häufig eine bestimmte Namensnennung vorgeschrieben. Lesen Sie die Bedingungen jedes Portals.
Speichern Sie zu jedem Bild, woher es stammt und unter welcher Lizenz Sie es nutzen – am besten mit Bildschirmfoto der Lizenzseite und Datum.
Personen im Bild: Urheberrecht reicht nicht
Selbst wenn Sie die Rechte am Foto haben, kann ein zweites Recht betroffen sein: das Recht am eigenen Bild. Nach § 22 Kunsturhebergesetz dürfen Bildnisse von Personen grundsätzlich nur mit deren Einwilligung verbreitet werden.
Bei Stockfotos mit Personen sichern seriöse Anbieter dies meist über sogenannte Model-Releases ab. Bei eigenen Fotos von Mitarbeitern und Kunden müssen Sie selbst für die Einwilligung sorgen.
Bei Fotos, die ein Fotograf in Ihrem Auftrag macht, klären Sie vorab im Vertrag, welche Nutzungsrechte Sie erhalten: nur Website oder auch Social Media und Druck, zeitlich unbegrenzt oder befristet, mit oder ohne Namensnennung.
Was passiert bei einer Abmahnung?
Wer Bildrechte verletzt, kann nach § 97 UrhG auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit kommt Schadensersatz hinzu. Dieser wird häufig danach berechnet, was eine ordentliche Lizenz gekostet hätte. Hinzu kommen oft Anwaltskosten.
Typischer Ablauf: Sie erhalten ein Schreiben mit der Aufforderung, eine Unterlassungserklärung abzugeben und eine Zahlung zu leisten. Was Sie dann tun sollten:
- Ruhe bewahren, aber Fristen ernst nehmen.
- Das Bild sofort von der Website entfernen – auch aus Unterseiten, alten Beiträgen und dem Medienordner.
- Nichts unterschreiben und nichts zahlen, ohne es prüfen zu lassen. Vorformulierte Unterlassungserklärungen sind oft weiter gefasst als nötig.
- Einen auf Urheberrecht spezialisierten Anwalt einschalten.
- Prüfen, ob Sie eine Lizenz nachweisen können.
Das ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine anwaltliche Prüfung im Einzelfall.
Sonderfälle: Hersteller, Kunden, Social Media und Karten
Einige Situationen kommen in Betrieben besonders häufig vor:
- Produktbilder von Herstellern: Viele Hersteller erlauben Fachpartnern die Nutzung ihrer Bilder, aber nur zu bestimmten Bedingungen, etwa im Zusammenhang mit dem Produkt oder mit Quellenangabe. Fragen Sie im Zweifel beim Hersteller oder Großhändler nach und speichern Sie die Antwort.
- Fotos, die Kunden schicken: Ein Kunde schickt Ihnen ein Foto des fertigen Projekts. Das Urheberrecht liegt bei ihm als Fotograf. Fragen Sie, ob Sie das Bild auf der Website zeigen dürfen, und lassen Sie sich das schriftlich bestätigen, etwa per E-Mail.
- Bilder aus Social Media: Auch Fotos, die jemand öffentlich gepostet hat, dürfen Sie nicht einfach auf die Website übernehmen. Das gilt auch, wenn Ihr Betrieb darauf markiert ist.
- Fotos vom Fotografen: Halten Sie im Vertrag fest, wo und wie lange Sie die Bilder nutzen dürfen und ob der Fotograf genannt werden möchte. Sonst kann es später Streit geben, etwa wenn Sie die Bilder auch für Flyer oder Fahrzeugbeschriftung nutzen wollen.
- Kartenausschnitte: Ein Bildschirmfoto einer Online-Karte ist meist nicht frei nutzbar. Bessere Lösungen sind eingebettete Karten nach den Bedingungen des Anbieters oder eine einfache eigene Wegbeschreibung. Bei eingebetteten Karten auf die Datenschutzerklärung achten.
- Logos von Partnern: Wenn Sie Logos von Herstellern oder Verbänden zeigen möchten, etwa als Fachbetrieb, prüfen Sie, ob und wie das erlaubt ist.
Die einfachste Regel bleibt: Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie ein Bild nutzen dürfen, nutzen Sie es nicht – oder fragen Sie vorher. Ein Austausch kostet wenig, eine Abmahnung kann teuer werden.
So beugen Sie vor
- Bestand prüfen: Gehen Sie alle Bilder Ihrer Website durch. Wissen Sie bei jedem, woher es stammt?
- Im Zweifel ersetzen: Bilder unklarer Herkunft lieber austauschen.
- Eigene Fotos bevorzugen: Sie sind rechtlich am einfachsten und wirken glaubwürdiger.
- Lizenzen dokumentieren: Quelle, Lizenz, Datum, Nachweis in einem Ordner ablegen.
- Bei Agenturwechsel nachfragen: Welche Bilder hat die frühere Agentur eingesetzt, und gelten die Lizenzen weiter?
- Namensnennung umsetzen: Wo verlangt, am Bild oder in einem Bildnachweis.
Wenn Sie wissen möchten, wie Ihre Website mit eigenen, sauber lizenzierten Bildern aussehen könnte: ZEIGWERK baut einen kostenlosen, unverbindlichen Vorab-Entwurf aus Ihren vorhandenen Inhalten.
Checkliste
- Herkunft aller Bilder auf der Website geprüft
- Bilder unklarer Herkunft entfernt oder ersetzt
- Keine Bilder aus der Google-Suche ohne Erlaubnis
- Lizenzbedingungen jedes Bildportals gelesen
- Namensnennung umgesetzt, wo die Lizenz sie verlangt
- Einwilligungen abgebildeter Personen liegen vor
- Nutzungsrechte mit Fotografen schriftlich vereinbart
- Lizenznachweise mit Datum archiviert
Häufige Fragen
Reicht es, den Fotografen zu nennen?
Nein. Die Namensnennung ersetzt keine Erlaubnis. Sie brauchen ein Nutzungsrecht, und zusätzlich muss der Urheber genannt werden, wenn er das verlangt oder die Lizenz es vorschreibt.
Darf ich Fotos von meiner alten Website weiterverwenden?
Wenn es Ihre eigenen Fotos sind, ja. Bei Bildern, die eine Agentur besorgt hat, sollten Sie prüfen, ob die Lizenz auf Sie läuft und weiter gilt.
Was ist mit KI-generierten Bildern?
Prüfen Sie die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Werkzeugs. Realistisch wirkende KI-Bilder von Personen oder Orten können nach dem EU AI Act eine Offenlegung erfordern. Echte Fotos aus Ihrem Betrieb sind meist die bessere Wahl.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 2026-10.